2026-07-07 · Wirkungs- & Umsetzungsanalyse · Koalitionsprogramm „Aufschwung und Beschäftigung" (1/…)
Eine Maßnahme, die ihr eigenes Ziel verfehlt — die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung im Umsetzungs-Check

Das Wichtigste in drei Sätzen
Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen, um „Missbrauch" und Krankenstand zu senken. Wir prüfen die Maßnahme mit unserer Umsetzungsanalyse — und die Evidenz zeigt: Das erklärte Ziel wird verfehlt, die Kosten steigen. EVIDENZ fordert deshalb: Telefonische Krankschreibung beibehalten.
Worum es geht
Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD das Paper „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" beschlossen — 34 Maßnahmen in einem Gesamtpaket. Wir werden zu allen 34 Stellung beziehen. Dieser Beitrag nimmt eine einzelne, gut abgrenzbare Maßnahme und führt sie exemplarisch durch unsere zwei Analysen — die Wirkungsanalyse (erreicht die Maßnahme ihr erklärtes Ziel?) und die Umsetzungsanalyse (lässt sie sich durchführen — in welchem Rahmen, in welcher Zeit, wer ist betroffen?).
Die Maßnahme (Punkt 11 des Papers): Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit („Telefon-AU") wird abgeschafft, die unrichtige Ausstellung einer AU nach § 278 StGB stärker bestraft, und es gilt eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Das erklärte Ziel: Missbrauch bei Krankschreibungen eindämmen und den Krankenstand senken.
Das ist der Test, den jede Maßnahme bestehen muss: Nicht „klingt vernünftig", sondern hält sie, was sie verspricht — und lässt sie sich sauber umsetzen?
Die Faktenlage
Bevor man eine Maßnahme bewertet, muss man wissen, ob ihr Ausgangspunkt stimmt. Hier ist er überprüfbar — und die Datenlage ist eindeutig:
- Die Telefon-AU ist ein Randphänomen. Laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) machten telefonische Krankschreibungen 0,8–1,2 % aller AU-Fälle aus, Videosprechstunden 0,1–0,4 %. Selbst eine vollständige Abschaffung kann den Krankenstand also rechnerisch kaum bewegen.
- Kein Beleg für systematischen Missbrauch. Eine Analyse von DAK-Gesundheit/IGES über 2,4 Millionen Versicherte fand nach Einführung der Telefon-AU 2020 keine Zunahme der Krankschreibungen bei leichten Atemwegsinfekten — 2020 lag das Niveau sogar unter 2019. Als die Regelung 2023 kurzzeitig ausgesetzt wurde, zeigten die Daten keine Auffälligkeiten. Auch AOK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bestätigen: Alle Auswertungen zeigen keinen höheren Missbrauch.
- Der Anstieg des Krankenstands hat andere Ursachen. Laut Zi ist der seit 2021 gestiegene Krankenstand vor allem ein Erfassungs-Artefakt der elektronischen AU (eAU) — seit die Meldung automatisch läuft, fließen alle Fälle in die Statistik, auch solche, die früher nie gemeldet wurden — plus hohe Infektionswellen. Der entscheidende Faktor für Fehlzeiten sind laut Forschung Arbeitsbedingungen (Stress, Konflikte, Belastung), nicht der Zugangsweg zur Krankschreibung.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Telefon-AU 2023 bewusst dauerhaft geregelt — auf gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 4a SGB V), mit engen Bedingungen: nur für in der Praxis bekannte Patient:innen, nur bei leichten Erkrankungen, maximal fünf Tage, Video-Vorrang. Es ist also kein „Schlupfloch", sondern eine geprüfte Entlastungsregel.
Kurz: Das erklärte Ziel — Missbrauch und Krankenstand senken — beschreibt ein Problem, das die Daten in dieser Form nicht hergeben.
Zwei Analysen: Wirkung und Umsetzung. Wir prüfen jede Maßnahme mit zwei getrennten Analysen — denn es sind zwei verschiedene Fragen, die in der Debatte ständig vermengt werden:
- Wirkungsanalyse: Erreicht die Maßnahme ihr erklärtes Ziel? Das ist eine empirische Frage — was sagen die Daten?
- Umsetzungsanalyse: Lässt sich die Maßnahme im System durchführen? Das ist eine Machbarkeitsfrage — rechtlich, administrativ, politisch, finanziell.
Eine Maßnahme kann glänzend umsetzbar sein und ihr Ziel trotzdem komplett verfehlen. Beide Analysen werden von einer zweiten, unabhängigen KI adversarial gegengeprüft.
Was die Evidenz zeigt
Ziel erreicht? → 🔴 Nein. Das erklärte Ziel ist, Missbrauch und Krankenstand zu senken. Beides ist durch die Evidenz nicht gedeckt: Die Telefon-AU macht unter 1,2 % aller Fälle aus (Zi), einen systematischen Missbrauch gibt es nicht (DAK/IGES, AOK, KBV), und der gestiegene Krankenstand ist ein Erfassungs-Artefakt der eAU — kein Effekt der Telefon-AU. Eine Maßnahme, die an einer Ursache ansetzt, die es so nicht gibt, kann ihr Ziel nicht erreichen.
Nebenwirkungen. Selbst wenn das Ziel erreicht würde, löst die Maßnahme Folgen jenseits davon aus:
- 🔴 Höhere Beiträge für alle Versicherten. Zusätzliche Präsenztermine und Verwaltungsaufwand verteuern die Versorgung; die gesetzlichen Krankenkassen geben diese Mehrkosten über steigende Beitragssätze an die Versicherten weiter.
- 🔴 Schlechterer Versorgungszugang — volle Wartezimmer und längere Wege bei Bagatellerkrankungen, besonders für chronisch Kranke und die Landbevölkerung.
- 🔴 Vermeidbare Ansteckungen durch Praxisbesuche mit leichten Infekten, die telefonisch gar nicht nötig wären.
Kohärenz / Zielkonflikt → 🔴 Widerspruch. Das Paper verfolgt ausdrücklich Bürokratieabbau — diese Maßnahme baut Bürokratie auf (mehr Atteste, mehr Termine, mehr Meldewege) und untergräbt damit ein erklärtes Ziel des eigenen Pakets.
Verteilungswirkung. Die Last tragen die Versicherten (höhere Beiträge), chronisch Kranke und die Landbevölkerung (Zugang) sowie die Arztpraxen (Mehrarbeit). Einen nennenswerten Gewinner gibt es nicht — der erhoffte Spareffekt bleibt aus.
Ist es umsetzbar?
Ergebnis: 🟠 umsetzbar, aber mit großen Hürden. Machbarkeit auf vier Achsen — Farbskala: 🟢 gut umsetzbar · 🟡 mit Aufwand · 🟠 große Hürden · 🔴 nicht durchführbar.
| Achse | Befund | |
|---|---|---|
| Rechtlich | 🟡 | Machbar per einfachem Gesetz bzw. Änderung der G-BA-Richtlinie (§ 92 Abs. 4a SGB V). Die Verschärfung von § 278 StGB ist möglich, schafft aber Rechtsunsicherheit für Ärzt:innen. |
| Administrativ | 🟠 | Der eigentliche Engpass: ein erheblicher Mehrbedarf an Praxisterminen für Bagatellfälle — mit realem Kapazitäts- und Überlastungsrisiko in den Praxen. Hier liegt die harte Umsetzungshürde. |
| Politisch | 🟡 | Die Koalition hat die Mehrheit — aber breiter Widerstand von KBV, Kassen und Ärzteverbänden (die KBV: „eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt"). |
| Finanziell | 🟡 | Finanzierbar — die Umsetzung scheitert an keiner Finanzierungsgrenze. Die Mehrkosten (zusätzliche Vergütung, Verwaltung) trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Was diese Mehrkosten auslösen, steht bei den Nebenwirkungen. |
Rahmen / Schritte: Gesetzes- bzw. Richtlinienänderung → Präzisierung des Straftatbestands → Umbau der eAU-Infrastruktur → Schulung der Praxen → Monitoring. Dauer: mittelfristig (1–2 Jahre). Reversibilität: leicht.
Was ist betroffen: - Gesetze/Normen: SGB V (AU-Richtlinie nach § 92 Abs. 4a), StGB (§ 278). - Institutionen: niedergelassene Ärzt:innen, Kassenärztliche Vereinigungen, gesetzliche Krankenkassen, Praxispersonal. - Gruppen: Erwerbstätige (v. a. mit leichten Erkrankungen, chronisch Kranke, Menschen auf dem Land mit weiten Wegen), Arztpraxen, Arbeitgeber. - Kosten: mittel–hoch — Vergütungs-, Verwaltungs- und IT-Mehraufwand, ohne Gegenwert.
Abwägung: Verhältnismäßigkeit und Alternativen. Verhältnismäßigkeit → 🔴 unverhältnismäßig. Erheblicher Aufwand — zusätzliche Termine, mehr Bürokratie, steigende Beiträge — steht einem Nutzen gegenüber, den die Evidenz auf nahezu null beziffert. Aufwand und Wirkung stehen in keinem vertretbaren Verhältnis.
Alternativen. - Maßnahme ersatzlos streichen. Da die Prämisse — relevanter Missbrauch bzw. ein durch die Telefon-AU getriebener Krankenstand — widerlegt ist, ist das die naheliegendste Option. Eine Ersatzmaßnahme zu konstruieren, nur um eine zu haben, wäre der falsche Reflex. - An den belegten Ursachen ansetzen. Sollen Fehlzeiten sinken, führt der Weg über die Arbeitsbedingungen — und über eine eAU-Statistik, die um den Erfassungseffekt bereinigt ist, bevor man Schlüsse zieht.
EVIDENZ spricht bewusst keine Empfehlung aus, welche Alternative zu wählen ist — das ist eine Wertentscheidung. Wir legen die Optionen und ihre Grundlage offen.
Das Fazit aus allen Achsen. Umsetzbar — aber wirkungslos. Man kann die Telefon-AU abschaffen; es ist finanzier- und rechtlich machbar. Nur erreicht es nicht, was es soll — und erkauft das mit höheren Beiträgen und vollen Wartezimmern. Das ist der teure Fehler in der Politik: nicht das Unmögliche zu versuchen, sondern das Wirkungslose mit Aufwand durchzusetzen.
EVIDENZ-Einordnung.
Wir bewerten das Verfahren und die Wirkung, nicht das Motiv — und geben keine Handlungsempfehlung. Was wir tun: die Befunde transparent machen und offenlegen, auf welchen Wertannahmen unsere Sicht beruht.
Die Analyse ist auf jeder Achse eindeutig: Die Maßnahme verfehlt ihr eigenes erklärtes Ziel, erzeugt schädliche Nebenwirkungen, widerspricht einem Ziel des eigenen Pakets und ist unverhältnismäßig. Eine Maßnahme, die ein Problem bekämpfen will, das die Daten nicht belegen, ist keine Reform, sondern ein Symbol — bezahlt mit höheren Beiträgen und vollen Wartezimmern. Welche Konsequenz man daraus zieht, ist eine Wertentscheidung; die Optionen stehen im Abschnitt zuvor.
Die Wertannahmen, die wir dabei offenlegen: - Politik sollte an überprüfbaren Wirkungen gemessen werden, nicht an guten Absichten. Steht die Evidenz gegen eine Maßnahme, muss sich die Maßnahme ändern — nicht die Evidenz ignoriert werden. - Ein Sozialstaat, der Erwerbstätige unter Generalverdacht stellt, obwohl die Daten keinen Missbrauch zeigen, beschädigt Vertrauen (der DAK-Vorstand spricht von einer „Misstrauenskultur") — und Vertrauen ist selbst ein knappes demokratisches Gut.
Die EVIDENZ-Position
Das ist der Kern von EVIDENZ: Wir prüfen jede Position — auch die der Regierung — erst gegen die Faktenlage, dann auf ihre Wirkung (erreicht sie ihr Ziel?) und ihre Umsetzbarkeit (lässt sie sich durchführen?), und legen unsere Wertannahmen offen, statt eine Empfehlung zu behaupten. Kein Bauchgefühl, keine Lagerlogik. Wer will, kann jede Aussage hier an den Quellen nachprüfen.
Das war eine von 34 Maßnahmen. Die übrigen 33 arbeiten wir in weiteren Beiträgen durch — mit derselben Methode.
EVIDENZ fordert
- Telefonische Krankschreibung beibehalten — die Abschaffung bekämpft ein Problem, das die Daten nicht zeigen (unter 1,2 % der Fälle, kein belegter systematischer Missbrauch).
- Keine Maßnahme gegen „Missbrauch" ohne belegten Missbrauch — Politik an den Wirkungsnachweis binden.
- Erfassungseffekte ehrlich einordnen — der gestiegene Krankenstand ist wesentlich ein Effekt der elektronischen Krankmeldung, kein Verhaltensproblem.
Leserfassung. Quellen und Verfahren: Wie wir arbeiten.
Quellen
- Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Analyse „Krankschreibungen per Telefon und Video nicht ursächlich für den Anstieg der AU-Fälle" (Okt. 2025)
- DAK-Gesundheit / IGES-Institut: Analyse zu den Ursachen des Rekordkrankenstands (2,4 Mio. Versicherte, 2019–2023)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung (Beschluss 7.12.2023, § 92 Abs. 4a SGB V)
- AOK-Bundesverband: Statement zur Abschaffung der Telefon-AU
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Kritik an der geplanten Abschaffung (Praxisnachrichten, 2.7.2026)
- BARMER: Faktencheck Krankenstand
- Deutsches Ärzteblatt; Aktuelle Sozialpolitik (Prof. Stefan Sell)
- Koalitionsausschuss-Ergebnis „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" (2.7.2026), Maßnahme 11
Leserfassung. Quellen und Verfahren: Wie wir arbeiten.