2026-07-14 · EVIDENZ · Staat & Kirche

Der Staat zahlt den Kirchen 600 Millionen im Jahr — und müsste Milliarden zahlen, um damit aufzuhören

Der Staat zahlt den Kirchen 600 Millionen im Jahr — und müsste Milliarden zahlen, um damit aufzuhören
Bild: KI-generiert

Das Wichtigste in drei Sätzen

Seit über 100 Jahren gebietet die Verfassung, die historischen Zahlungen an die Kirchen zu beenden. Passiert ist nichts — weil das Beenden erst einmal teuer aussieht. EVIDENZ fordert deshalb: Die Staatsleistungen (rund 600 Mio €/Jahr) ablösen.

Worum es geht

Fast jede und jeder kennt die Kirchensteuer. Kaum jemand kennt die Staatsleistungen — dabei sind sie der eigentliche Aufreger. Es sind Zahlungen, die Bund und Länder aus dem allgemeinen Steuertopf an die Kirchen überweisen: rund 600 Millionen Euro im Jahr, Tendenz steigend (2023: 602 Mio., 2025: rund 657 Mio.). Mit Mitgliedsbeiträgen haben sie nichts zu tun. Auch wer nie einer Kirche angehört hat, zahlt mit.

Die Faktenlage

Was auf dem Tisch liegt

Der Ursprung liegt im Jahr 1803. Damals enteignete der Staat im großen Stil Kirchenbesitz — Fürstbistümer, Klöster, Ländereien — und verpflichtete sich im Gegenzug zu dauerhaften Entschädigungszahlungen: Gehälter, Unterhalt, „für immer“. Diese Zusage läuft bis heute.

Das Bemerkenswerte: Schon die Weimarer Verfassung von 1919 hielt fest, dass diese ewigen Zahlungen beendet gehören (Art. 138). Das Grundgesetz übernahm den Auftrag wörtlich (Art. 140). Es ist also seit über 100 Jahren Verfassungsauftrag, damit Schluss zu machen. Getan hat es keine Regierung. Seit 1949 haben sich die Zahlungen auf rund 22 Milliarden Euro summiert.

Der Widerspruch: zahlen, um das Zahlen zu beenden. Warum passiert nichts? Weil „beenden“ hier nicht „streichen“ heißt, sondern „ablösen“ — die Verpflichtung mit einer Einmalsumme auskaufen. Und die ist happig: Im Gespräch war das 18,6- bis 40-Fache der Jahreszahlung, also grob 11 bis 24 Milliarden Euro.

Ökonomisch ist das keine Willkür, sondern der Rückkauf einer ewigen Rente. 600 Millionen pro Jahr „für immer“ entsprechen bei rund 5,4 Prozent Zins genau dem 18,6-Fachen. Statt eines unendlichen Zahlungsstroms zahlt man eine endliche Summe — nach etwa 20 Jahren ist Schluss. Langfristig ist das sogar billiger, zumal die Zahlungen sonst weiter steigen. Nur: „Der Staat überweist den Kirchen 11 bis 24 Milliarden“ ist eine Schlagzeile, die keine Regierung will. Kurzfristiger Sicht-Schmerz gegen langfristigen Nutzen — deshalb bleibt es liegen.

Die Frage, die keiner stellt: Ist überhaupt noch etwas geschuldet. Hier wird es interessant. Eine seriöse, inflationsbereinigte Bewertung dessen, was 1803 verloren ging, existiert nicht — 220 Jahre lassen sich kaum in heutige Euro umrechnen. Kirchenkritische Verbände rechnen vor: Die Kirchen bezifferten ihren Ablöse-Anspruch selbst einmal auf rund 12 Milliarden; gezahlt wurde längst mehr — die „Rechnung sei beglichen“. Die Kirchen halten dagegen, das enteignete Vermögen sei ungleich mehr wert gewesen.

Beide Seiten haben ein Interesse an ihrer Zahl. Genau deshalb ist die naheliegende Antwort nicht, der einen oder anderen zu glauben, sondern: eine unabhängige, transparente Wertermittlung. Bevor Milliarden fließen, gehört ermittelt, ob nach 220 Jahren überhaupt noch etwas offen ist — oder längst überzahlt.

„Dann kündigt man den Vertrag halt" — geht das. Der Einwand liegt nahe: Wenn eine Seite so klar benachteiligt wurde, lässt sich ein alter Vertrag doch anfechten. Im Privatrecht stimmt das — Sittenwidrigkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage. Nur sind die Staatsleistungen kein privater Vertrag, sondern eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition (Art. 14 Grundgesetz). Und das Grundgesetz sagt ausdrücklich: ablösen, nicht ersatzlos streichen. Ein einseitiges „für null erklären“ würde das Bundesverfassungsgericht aller Voraussicht nach als Enteignung kassieren — die Kirchen bekämen dann doch eine Entschädigung.

Aber — und das ist der Hebel — dass sich die Grundlage von 1803 (ein Staat, in dem Kirche und Obrigkeit eins waren) heute fundamental gewandelt hat und dass über Jahrzehnte ein Vielfaches gezahlt wurde, ist ein legitimes Argument. Nicht für Streichung, aber für eine möglichst niedrige Ablösesumme. Teile der Staatsrechtslehre halten einen fast symbolischen Betrag für vertretbar; andere verteidigen die Position der Kirchen. Es ist umstritten — und damit eine Frage, die man entscheiden muss, statt sie auszusitzen.

Nicht verwechseln: die Kirchensteuer. Von den Staatsleistungen (600 Millionen) strikt zu trennen ist die Kirchensteuer — rund 13 Milliarden Euro im Jahr, die eigentliche Finanzierung der Kirchen. Sie ist ein Mitgliedsbeitrag; wer austritt, zahlt sie nicht. Bemerkenswert ist hier zweierlei:

  • Erstens zieht der Staat diesen Beitrag für die Kirchen ein — über die Finanzämter, gegen Gebühr. Kaum eine andere private Organisation lässt ihre Beiträge vom Finanzamt eintreiben.
  • Zweitens gibt es das besondere Kirchgeld: Ein Kirchenmitglied ohne eigenes Einkommen kann zur Kasse gebeten werden, wenn der konfessionslose Ehepartner gut verdient. Besteuert wird damit faktisch fremdes Einkommen.

Auch das sind keine Naturgesetze, sondern Entscheidungen: Soll der Staat der Beitrags-Eintreiber privater Organisationen sein? Ist das besondere Kirchgeld noch zu rechtfertigen?

Die EVIDENZ-Position

Der Verfassungsauftrag von 1919 ist eindeutig: Die Staatsleistungen sind abzulösen. EVIDENZ steht dafür, diesen Schlussstrich endlich zu ziehen — zum rechtlich niedrigstmöglichen Preis, gestützt auf eine harte Bewertung dessen, was überhaupt noch geschuldet ist. Das ist eine Wertentscheidung: Vertragstreue gegenüber der Verfassung wiegt schwerer als die Bequemlichkeit des Status quo.

EVIDENZ fordert

  • Die Staatsleistungen (rund 600 Mio €/Jahr) ablösen — den seit 1919 verfassungsgebotenen Schlussstrich endlich ziehen, zum rechtlich niedrigstmöglichen Ablösepreis, gestützt auf eine harte Bewertung.
  • Den Staat aus dem Kirchensteuer-Einzug herausnehmen — kein staatlicher Inkasso-Dienst für Religionsgemeinschaften ohne guten Grund.
  • Sauber, überprüfbar, ohne Religionsfeindlichkeit — es geht um finanzielle Trennung, nicht gegen den Glauben.

Leserfassung. Quellen und Verfahren: Wie wir arbeiten.

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