Entscheidungsfrage
Wie soll EVIDENZ das Bürgergeld / die Grundsicherung reformieren — Regelsatz, Sanktionen, Vermögensfreibeträge, Strukturreform?
Athena-Optionsanalyse (Auszug)
Acht Optionen wurden untersucht: Status quo / Sanktionen-Verschärfung (CDU) / Regelsatz-Erhöhung 813 € (Linke) / Bedingungsloses Grundeinkommen 1.200 € / Negative Einkommensteuer + Kindergrundsicherung / Skandinavisches Förder-Modell / Workfare / Vermögensfreibeträge erhöht.
Verworfen wurden: Option 2 (verfassungswidrig — BVerfG 2019 hat Sanktionen >30 % gekippt) und Option 4 (BGE 1.200 € — Kosten ca. 900 Mrd €/Jahr = 20 % BIP politisch nicht durchsetzbar).
EVIDENZ-Position
Vier-Achsen-Paket. Kombination aus Optionen 3, 5, 6 und 8.
Achse A — Regelsatz armutsfest
Konkret: - Regelsatz Alleinstehende 813 €/Monat (Wohlfahrtsverbände-Berechnung) - Alternativ: dynamische Berechnung bei 60 % Median-Einkommen (Armutsgrenze) - Plus Unterkunft + Heizung wie bisher - Damit liegt Bürgergeld + Unterkunft zusammen über der Armutsgrenze (ca. 1.100 €/Monat in DE)
Begründung: Der heutige Regelsatz von 563 € + ca. 500 € Unterkunft = ca. 1.063 € liegt unter der amtlichen Armutsgrenze von 60 % Median-Einkommen (ca. 1.100 €). Das ist nicht nur sozialpolitisch problematisch, sondern verfassungsrechtlich auf Kippe: BVerfG 2010 (1 BvL 1/09) verlangt ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Wohlfahrtsverbände (DPWV, Caritas, Diakonie) berechnen seit Jahren 813 € als armutsfeste Schwelle. Die Berechnung folgt dem Statistikmodell des § 28 SGB XII, aber mit aktualisierten Verbrauchsdaten.
Mehrkosten geschätzt 15-20 Mrd €/Jahr. Finanzierung: teilweise über Vermögen- und Erbschaftsteuer (Politikfeld 5); der Rest ist in der programmweiten Finanzierungs-Bilanz (Haushalt-Seite) offen ausgewiesen — Deckungspfad Subventionsabbau (Position Ausgaben-Effizienz). Der Einkommensteuertarif selbst trägt nichts bei: Er ist eine bewusste Netto-Entlastung (~−18 Mrd/Jahr).
Achse B — Förderung statt Sanktionen (skandinavisches Modell)
Konkret: - Individuelle Qualifizierungspläne: Sprache, Ausbildung, Weiterbildung - Psychosoziale Betreuung für multiple Problemlagen (Sucht, Schulden, Wohnungslosigkeit) - Geförderte Arbeitsplätze mit Lohnzuschuss als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt - Sanktionen nur bei wiederholter aktiver Verweigerung, max. 10 % des Regelsatzes (statt heute 30 %) - Kinderbetreuung kostenlos als Voraussetzung für realistische Arbeitsaufnahme
Begründung: Empirische Evidenz: Skandinavische Länder (Dänemark, Schweden) erreichen mit Förderung statt Druck Arbeitslosenquoten von ca. 4 % und die niedrigste Langzeitarbeitslosigkeit Europas. Deutschland-Studien zu Sanktionen zeigen geringe nachhaltige Vermittlungseffekte — Sanktionierte landen oft in prekären Jobs oder Drehtür-Arbeitslosigkeit.
Die Logik dahinter: Wer arbeiten könnte und will, kommt mit konkreter Hilfe in Arbeit. Wer aktuell nicht kann (psychische Erkrankung, Schulden, Sucht), wird durch Sanktionen tiefer in die Krise getrieben — höhere Folgekosten für Gesundheits- und Sozialsystem.
Mehrkosten geschätzt 10-15 Mrd €/Jahr für Beratungs- und Qualifizierungspersonal. Langfristig durch sinkende Sozialleistungs-Quote teilweise refinanziert.
Verfassungs-OK: Sanktionen max. 10 % ist deutlich unter der BVerfG-2019-Grenze von 30 %, also unproblematisch.
Achse C — Negative Einkommensteuer als langfristiges Ziel (Anschluss an Steuersystem-Achse 6)
Konkret — Stufenplan (analog Steuersystem-Politikfeld):
Kurzfristig (2026-2028): Kindergrundsicherung als erster Integrationsschritt — Zusammenführung von Kindergeld + Kinderzuschlag + BAföG-Kinder + Kinderanteil SGB II. Entwurf der Ampel 2023 ist politisch gescheitert, EVIDENZ greift ihn wieder auf.
Mittelfristig (2028-2032): Integration weiterer bundeszuständiger steuerfinanzierter Geldleistungen über Finanzamt. Negative-Einkommensteuer-Mechanik für arbeitende Geringverdiener — Bürgergeld + Wohngeld + Heizkostenzuschuss bündeln.
Langfristig (10-20 Jahre): Föderalismus-Reform mit den Ländern, um Wohngeld vollständig und weitere Länderkompetenzen einzubeziehen. Volle negative Einkommensteuer.
Drei harte Grenzen (aus Faktenprüfung Steuersystem): - Sachleistungen nicht in Geld umrechenbar (Beratung, Eingliederungshilfe Behinderte, Pflegehilfe) - Beitragsversicherungen mit eigener Logik (Rente, ALG I, Krankenversicherung) — nicht in NES integrierbar - Föderalismus: Wohngeld ist Länder-/Kommunenkompetenz → Verfassungsreform nötig
Toeslagen-Warnung (NL 2019): Eng integrierte Systeme sind fragiler, wenn Algorithmen versagen. Direkte Verbindung zu Politikfeld 5 KI-Regulation, Achse 3b: NES nur mit den dort beschlossenen Schutzmechanismen (Honeypot-Audit, Begründungspflicht, Parameter-Transparenz, öffentliche Überstimm-Quote).
Achse D — Vermögensfreibeträge deutlich erhöhen + Inflationsanpassung
Konkret: - 100.000 € pro Haushalt + 30.000 € pro weiterer Person (statt aktuell 40k + 15k) - Automatische jährliche Inflationsanpassung analog § 32a EStG (Einkommensteuer-Grundfreibetrag) - Karenzzeit (keine Vermögensprüfung) bleibt 1 Jahr wie aktuell - Schonvermögen für selbstgenutztes Wohneigentum + Altersvorsorge wie aktuell
Begründung: Wer privat für das Alter oder Notlagen vorgesorgt hat, soll nicht in akuter Krise gezwungen werden, sein Erspartes aufzubrauchen, bevor er Hilfe bekommt. Konkrete Betroffene: Selbstständige, die kurz pleite gehen aber Altersvorsorge haben; Eltern, die für Kinder gespart haben; Arbeitslose ab 50 mit Eigenvorsorge.
Die 2023er-Reform hat schon mal von 5k auf 40k erhöht (großer Schritt). Eine Vergrößerung auf 100k+30k ist konsequent in derselben Richtung.
Inflationsanpassung als methodischer Grundsatz: Sparen darf nicht durch schleichende Geldentwertung bestraft werden. Konsistent zur Erbschaftsteuer-Position (Politikfeld 5, Achse 2 — dort wurde dasselbe Prinzip für den Erbschaftsteuer-Freibetrag eingeführt). Aktuelle Erfahrung zeigt, was passiert ohne Indexierung: der Erbschaftsteuer-Freibetrag steht seit 2009 unverändert, Kaufkraftverlust ca. 33 %. Soll bei Vermögensfreibeträgen nicht wieder passieren.
Trade-off bewusst akzeptiert: Auch Personen mit Ersparnissen in mittlerer Höhe bekommen kurzzeitig Hilfe (geringere Treffsicherheit). Aber: Wer 100k auf dem Konto hat, ist in akuter Arbeitslosigkeit innerhalb weniger Monate auch in echter Not — der Freibetrag verhindert nur die Zwangs-Vermögensauflösung in den ersten 1-2 Jahren.
Verteilungswirkung: stützt §3 (Freiheit zur privaten Vorsorge), neutral bei §2.
Mindereinnahmen geschätzt 2-3 Mrd €/Jahr durch weniger Rückzahlungen.
EVIDENZ fordert
- Regelsatz armutsfest machen — 813 €/Monat für Alleinstehende bzw. dynamisch 60 % des Medianeinkommens.
- Förderung statt Sanktionen (skandinavisches Modell): Qualifizierung und psychosoziale Betreuung; Sanktionen auf maximal 10 % des Regelsatzes begrenzt.
- Vermögensfreibeträge auf 100.000 €/Haushalt (+30.000 € je weiterer Person), inflationsindexiert.
- Kindergrundsicherung als erster Schritt zur negativen Einkommensteuer.
Mapping auf den EVIDENZ-Wertekanon
- §1 (Sorgepflicht, Existenzminimum): maximal gestützt durch Achse A (armutsfest)
- §2 (Verteilung, Rawls): stark gestützt durch Achsen A und C; neutral bei D
- §3 (Freiheit): gestützt durch Achsen B (weniger Sanktionsdruck), C (weniger Bürokratie), D (Vorsorge)
- §4 (Tradition / Gemeinschaft): gestützt durch Achse B (weniger Stigmatisierung)
- §5 (Wissenschaft + Faktentransparenz): gestützt — Empirie aus Skandinavien, Wohlfahrtsverbände-Berechnungen, BVerfG-Rechtsprechung
- §6 (Vorsicht gegen irreversible Risiken): differenziert wie üblich — Toeslagen-Warnung adressiert über NES-Schutzmechanismen
- §7 (Demokratie als organisierter Konflikt mit Faktentransparenz): gestützt — Sanktionsmaß und Regelsatz-Berechnung werden transparent dokumentiert
Bewusst akzeptierte Trade-offs
- Mehrkosten ca. 25-35 Mrd €/Jahr (15-20 Achse A + 10-15 Achse B − teilweise Refinanzierung Achse B + 2-3 Achse D). Finanzierung: teilweise über Vermögen-/Erbschaftsteuer und EU-Finanzmarktsteuer (zusammen ca. +17 bis +26 Mrd); der Rest ist eine offen ausgewiesene Lücke — zentral geführt in der programmweiten Finanzierungs-Bilanz (Haushalt-Seite), Deckungspfad Subventionsabbau. Die frühere Aussage „Finanzierung über die Steuerreform" hielt der Verteilungs-Gegenprobe nicht stand: Der Tarifumbau ist selbst eine Netto-Entlastung (~−18 Mrd/Jahr).
- Geringere Treffsicherheit bei höheren Freibeträgen (Achse D): manche Mittelschicht-Sparer bekommen kurzzeitig Hilfe. Akzeptiert, weil die Alternative Zwangs-Vermögensauflösung ist.
- Skandinavisches Förder-Modell verlangt erheblichen Personalaufbau in Jobcentern → langsame Umsetzung, nicht über Nacht. Akzeptiert.
- NES-Vollintegration ist 10-20-Jahre-Projekt (Föderalismus-Reform). Akzeptiert als langfristiges Ziel, Kindergrundsicherung als kurzfristiger erster Schritt.
Bewusst nicht geteilte Wertannahmen aus alternativen Positionen
- Aus CDU/CSU (Sanktionen-Verschärfung): "Druck zur Arbeitsaufnahme" — nicht geteilt. Empirisch unwirksam für nachhaltige Vermittlung. Plus: Sanktionen >30 % verfassungswidrig.
- Aus Linke (Bedingungsloses Grundeinkommen): "Allen ohne Bedingung 1.200 €" — nicht geteilt. Kosten 900 Mrd/Jahr politisch nicht finanzierbar, plus auch Reiche bekommen — wenig zielgerichtet. Lieber armutsfester Regelsatz + NES für Bedürftige.
- Aus Workfare-Position: "Pflicht zur Arbeit/Qualifizierung" — nicht geteilt. Paternalistisch, belastet §3, empirisch (USA TANF) führt zu prekären Jobs mit hoher Armut der Beschäftigten.
Konfidenz und Verifikationspfad
Konfidenz pro Achse: - Achse A (armutsfester Regelsatz): hoch — Wohlfahrtsverbände-Berechnung methodisch solide, Armutsgrenze 60% Median ist EU-Standard - Achse B (skandinavisches Förder-Modell): mittel-hoch — Empirie eindeutig in Skandinavien, Übertragbarkeit auf DE muss geprüft werden - Achse C (NES-Stufenplan): mittel — kurzfristige Kindergrundsicherung machbar, langfristige Vollintegration ohne 1:1-Vorbild - Achse D (Vermögensfreibeträge): mittel-hoch — Richtung klar, exakte Schwellen-Wahl politisch verhandelbar
Vor Wahlkampf-Einsatz: konkrete Aufkommens- und Mehrkostenschätzungen durch DIW/Wohlfahrtsverbände nachprüfen, Verfassungs-Kompatibilität der NES-Stufen durch Sozialrechtler prüfen lassen, Toeslagen-Schutzmechanismen technisch konkretisieren.
Quellen
- SGB II (Bürgergeld-Gesetz), insb. §§ 1, 2, 11-12, 15, 31-32
- SGB XII (Sozialhilfe), insb. § 28 (Regelbedarfsstufen)
- GG Art. 1 I (Menschenwürde), Art. 14 II (Sozialbindung Eigentum), Art. 20 I (Sozialstaatsprinzip)
- BVerfG 09.02.2010, 1 BvL 1/09 (Existenzminimum muss menschenwürdig)
- BVerfG 05.11.2019, 1 BvL 7/16 (Sanktionen >30 % verfassungswidrig)
- Wohlfahrtsverbände-Berechnungen (DPWV, Caritas, Diakonie) zum armutsfesten Regelsatz
- Destatis: Armutsgrenze 60 % Median-Einkommen
- Dänemark: kontanthjælp + aktivierende Arbeitsmarktpolitik (Vergleichsfall)
- Schweden: individuelle Förderpläne (Vergleichsfall)
- Niederlande Toeslagen-Skandal 2019 (Warnung für automatisierte Bedarfsprüfung)
- UK Universal Credit (teilweiser Integrationsvergleich)
- USA TANF / EITC (Workfare- vs. Negative-ESt-Vergleichsfall)
- Kindergrundsicherung-Entwurf 2023 (gescheiterter erster Integrationsschritt)
- Verbindung zu Politikfeld 5 KI-Regulation Achse 3b (Schutzmechanismen für automatisierte Sozialleistungs-Entscheidungen)
- Verbindung zu Politikfeld 5 Steuersystem Achse 6 (Vollintegration als langfristiges Ziel)