Position 04 · Parteiprogramm v0.1

Schuldenbremse

Analyse: Mistral Large 2 (API) Optionsanalyse von einem Modell auf kuratierter Quellenlage (RAG); Kernaussagen von einem unabhängigen Modell anderer Bauart gegengeprüft (Critique- und Adversarial-Pass). Abweichungen werden offengelegt.

Wirkung unserer Position auf den Wertekanon

Welche unserer sieben Grundwerte diese Position stützt (+) oder belastet (−). Das ist kein Werturteil von außen, sondern unsere offengelegte Selbsteinordnung — Wertekanon ansehen.

(−100 belastet … +100 stützt)
§1 Sorgepflicht: +85 — Die Position priorisiert explizit die Intertemporale Freiheitssicherung (BVerfG) und sichert das Existenzminimum zukünftiger Generationen durch Investitionszwang, was §1 lexikalisch stark stützt.+85§1Sorgepflicht§2 Verteilung: +60 — Durch die Bedingung des 'Netto-Nutzens' wird Ungleichheit nur dort geduldet, wo sie den Schlechtestgestellten (durch Vermeidung zukünftiger Lasten) nutzt; Belastung entsteht durch das Risiko fiskalisc+60§2Verteilung§3 Freiheit: -20 — Die Bindung an einen 'wissenschaftlich dokumentierten Netto-Nutzen' kann als technokratischer Eingriff in die Haushaltsautonomie (Art. 110 GG) und den Mehrheitswillen gewertet werden, auch wenn er §3(-20§3Freiheit§4 Gemeinschaft: -10 — Traditionelle Haushaltskonservatismus wird durch innovationsgetriebene Staatsausgaben verdrängt; das Individuum steht im Fokus der zukünftigen Freiheitssicherung, kollektive Traditionen der Finanzdisz-10§4Gemeinschaft§5 Wissenschaft: +90 — Die explizite Verankerung eines unabhängigen Expertenrats zur Validierung der Faktenbasis ist die direkte Operationalisierung von §5 und stärkt das Vertrauen in die wissenschaftliche Fundierung massiv+90§5Wissenschaft§6 Risiko: +70 — Das Vorsichtsprinzip wird durch den 'Netto-Nutzen'-Test operationalisiert; Innovationsoffenheit bleibt erhalten, solange sie die Risikokriterien erfüllt, was eine ausgewogene Abwägung darstellt.+70§6Risiko§7 Demokratie: +40 — Die demokratische Legitimation bleibt über den Bundestag erhalten, aber die starke Bindung an externe Gutachten und Verfassungsrecht reduziert den Raum für organisierten politischen Konflikt um die Gr+40§7Demokratie

Wie soll die Schuldenbremse (GG Art. 109, 115) reformiert werden — strikt halten, durch Investitionsklausel aufweichen, Defizitschwelle erhöhen, komplett abschaffen, oder verschärfen? Und wie soll mit der Praxis der Sondervermögen umgegangen werden?

Athena-Optionsanalyse

Faktenlage

  • Schuldenbremse seit 2009 in GG verankert. Strukturelles Defizit max. 0,35 % BIP für Bund, 0 % für Länder. Ausnahmen: Naturkatastrophen, außergewöhnliche Notsituationen.
  • BVerfG-Urteil 15.11.2023 (2 BvF 1/22): Umwidmung von Corona-Krediten für Klimafonds verfassungswidrig — 60 Mrd. € Loch im Bundeshaushalt.
  • Sondervermögen Bundeswehr 100 Mrd. € (2022, GG-Änderung Art. 87a).
  • Investitionsstau bei Infrastruktur, Klima, Digitalisierung geschätzt 600–1.000 Mrd. € bis 2035 (Tier 1, ERK 2025b).
  • Klima-Finanzierungslücke 135–255 Mrd. €/Jahr für Energie, Gebäude, Verkehr (Tier 1, ERK 2025b).
  • KTF (Klima- und Transformationsfonds): Einnahmen aus CO₂-Bepreisung ca. 12 Mrd. €/Jahr reichen nicht aus.
  • Aktuelle Verschuldung ca. 63 % BIP (Maastricht-Kriterium 60 %).
  • Soziale Verteilungswirkung: ERK 2025b (RZ 184) — aktuelle Klimapolitik ist nicht sozial gerecht gestaltet; einkommensschwache Haushalte tragen höhere Lasten durch CO₂-Bepreisung.

Rechtsrahmen

  • GG Art. 109, 115: Schuldenbremse; Änderungen erfordern Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
  • GG Art. 87a (2022): Sondervermögen Bundeswehr.
  • GG Art. 110: Haushaltsautonomie des Parlaments.
  • BVerfG-Klimabeschluss 24.03.2021 (1 BvR 2656/18 u. a.): Prinzip der intertemporalen Freiheitssicherung — Staat muss Vorsorge für künftige Generationen treffen, darf Reduktionslasten nicht einseitig in die Zukunft verlagern.
  • BVerfG 2 BvF 1/22 (2023): Strenge Auslegung der Schuldenbremse, Umwidmung von Notlagen-Krediten unzulässig.
  • EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt: Defizitgrenze 3 % BIP, Schuldenstandsgrenze 60 % BIP. Reform 2024 mit Spielraum für grüne Investitionen (Details RAG-geprüft).

Fünf untersuchte Optionen

Option 1 — Status quo strikt halten (FDP-Position): 0,35 % Bund, 0 % Länder, Sondervermögen-Praxis stoppen. Investitionsfinanzierung nur durch Umschichtungen, Privatisierung oder Steuererhöhungen. - Pro: Haushaltsdisziplin, EU-Konformität. Contra: Investitionsstau bleibt, soziale Härten (ERK 2025b), Klimaziele gefährdet. Option 2 — Investitionsklausel / „Goldene Regel“ (Grüne/SPD): Änderung Art. 115 GG, Nettokreditaufnahme für Investitionen ausgenommen. Schwellenwert z. B. 1 % BIP/Jahr für Investitionen. - Pro: Klima- und Infrastrukturinvestitionen möglich, sozial gerechtere Transformation. Contra: Abgrenzungsprobleme (Investition vs. Konsum), Schlupfloch-Risiko, höherer Schuldenstand. Option 3 — Höhere Defizitschwelle (1 % statt 0,35 %): Einfache Lockerung, mit Zweckbindung der Mehreinnahmen für Investitionen, Schuldenabbauplan ab 2035. - Pro: Spielraum ohne komplexe Ausnahmen, einfach umsetzbar. Contra: Missbrauchsrisiko (Konsumausgaben als „Investitionen“), höhere Zinslasten. Option 4 — Komplett abschaffen (Linke): Streichung Art. 109, 115 GG. Finanzierung durch höhere Vermögen- und Erbschaftsteuern + Staatsfonds. - Pro: Maximale Flexibilität, sozial gerechte Politik möglich. Contra: Vertrauensverlust an Finanzmärkten, EU-Verstoss, Zinsrisiken, Verzicht auf Generationengerechtigkeits-Prinzip. Option 5 — Verschärfen (klassisch konservativ): 0 % auch für Bund, Schuldenabbauplan auf 60 % BIP bis 2040, Tilgungsquote 1 % BIP/Jahr. - Pro: Maximale Haushaltsdisziplin. Contra: Investitionsstau verstärkt, soziale Härten massiv, Klimaziele unerreichbar.

Sondervermögen-Achse (parallel)

Praxis als legitimer Notausgang akzeptieren oder als Schuldenbremse-Umgehung verbieten? BVerfG 2 BvF 1/22 hat strenge Linie gezogen. Bundeswehr-Sondervermögen 2022 ging mit breitem Konsens durch. Klima-Sondervermögen 2023 scheiterte am Bundesrats-Veto, nicht an der 2/3-Hürde.

Faktenprüfung der drei initialen Annahmen (Athena, 2026-05-20)

Um die menschliche Entscheidung sauber zu fundieren, wurden die intuitiven Annahmen über die nicht-Mainstream-Varianten (Goldene Regel + unabhängiger Rat; Bürgerrat für Sondervermögen; Generationen-Konto) gegen Athena geprüft: Annahme 1: „Unabhängiger Expertenrat ist träge und teuer.“ — Teilweise widerlegt. - Expertenrat Klimafragen (ERK): ca. 1,5 Mio. €/Jahr, Gutachten in 3–9 Monaten - Sachverständigenrat Wirtschaft: ca. 2–2,5 Mio. €/Jahr, Hauptgutachten in 9–12 Monaten - Monopolkommission: ca. 1,2 Mio. €/Jahr - Im Kontext: 1–2,5 Mio. €/Jahr ist bei 400 Mrd. € Bundeshaushalt vernachlässigbar (0,0006 %). Verfahrenszeit 3–12 Monate ist kürzer als parlamentarische Verfahren typischerweise sind. - Schlussfolgerung: „Träge und teuer“ trifft absolut, aber im Kontext einer Schuldenentscheidung über 100+ Mrd. € über Jahrzehnte irrelevant. Annahme 2: „2/3-Mehrheit für GG-Änderungen ist ohnehin das Bottleneck — zusätzlicher Bürgerrat unnötig.“ — Mit falscher Begründung. - 15 erfolgreiche GG-Änderungen in den letzten 20 Jahren (Bundeszentrale für politische Bildung 2023). - Bundeswehr-Sondervermögen 2022: 567 Ja-Stimmen im Bundestag, Bundesrat einstimmig, in 3 Monaten durch. - Klima-Sondervermögen 2023: scheiterte am politischen Dissens (Union+FDP blockierten im Bundesrat), nicht an der 2/3-Hürde selbst. - Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags (2021, RAG-Verifikation steht aus): „2/3-Mehrheit ist selten der primäre Grund für das Scheitern — häufiger sind fehlende inhaltliche Kompromisse.“ - Schlussfolgerung: Die Schlussfolgerung (Bürgerrat zusätzlich → keine klare Verbesserung) ist plausibel, aber die Begründung anders: Es ist nicht „2/3 ist Bottleneck“, sondern „Konsensbildung scheitert vorher“. Empirie zu Bürgerrat-Wirkung bei GG-Änderungen: nicht vorhanden. Annahme 3: „Generationen-Konto ist BVerfG-fest (Klima-Beschluss 2021).“ — Richtig im Prinzip, offen in der Umsetzung. - BVerfG-Klimabeschluss vom 24.03.2021: etabliert das intertemporale Freiheitssicherungs-Prinzip (Rn. 183–201). Der Staat muss Vorsorge für künftige Generationen treffen. - Das Prinzip ist auf Schuldenpolitik übertragbar, aber BVerfG hat keine konkrete Methode vorgegeben. - Vorbilder für operationelle Umsetzung: Schweden (Generational Accounting), Neuseeland (Wellbeing Budget), Deutschland §44 GGO (Nachhaltigkeitsprüfung) — aber keines mit Verfassungsrang. - Risiko: BVerfG könnte starre Nutzennachweispflicht als Verstoss gegen Haushaltsautonomie (Art. 110 GG) werten. - Schlussfolgerung: Anschlussfähig im Prinzip, juristisches Neuland in der konkreten Umsetzung. Wirkungsmessungs-Methodik ist Forschungsaufgabe.

Konfidenz

  • Hoch: Faktenlage (GG, ERK 2025b, BVerfG-Urteile RAG-belegt). Grundprinzip Generationengerechtigkeit aus Klima-Beschluss 2021 belastbar.
  • Mittel: Operationelle Umsetzung Generationen-Konto, konkrete Wirkungsmessung, BVerfG-Belastbarkeit der konkreten Mechanik.
  • Niedrig: Politische Durchsetzbarkeit (Zwei-Drittel-Mehrheit), EU-Reaktion auf neue Konstrukte, langfristige fiskalische Wirkung.

EVIDENZ-Position

Variante A+C kombiniert: Generationen-Konto-Prinzip (C) + unabhängiger Expertenrat als operationeller Mechanismus (A). Kein Bürgerrat-Filter (B verworfen). Sondervermögen-Praxis wird durch das Generationen-Konto strukturell obsolet. Konkrete Position: (1) Grundprinzip — Generationen-Konto. Änderung Art. 115 GG: Schulden für Investitionen sind zulässig, wenn (und nur wenn) wissenschaftlich dokumentiert ist, dass die Investition künftigen Generationen einen Netto-Nutzen bringt — d. h. die unterlassenen Kosten ohne Investition (Klimaschäden, Infrastrukturverfall, Bildungs-Opportunitätskosten) übersteigen die Schuldenkosten der Investition. Die Dokumentation muss vor Haushaltsbeschluss öffentlich vorliegen. (2) Operationeller Mechanismus — Unabhängiger Generationenrat. Ein neu zu schaffender Rat (Modell: ERK, ca. 5–10 Mitglieder, Sekretariat 10–15 Mitarbeiter, geschätzte Kosten 1,5–2,5 Mio. €/Jahr) prüft pro Haushaltsjahr, ob geplante Investitionsschulden das Netto-Nutzen-Kriterium erfüllen. Mitglieder werden auf 5–10 Jahre berufen, Berufung durch Bundespräsident auf Vorschlag eines breit aufgestellten Gremiums (ähnlich Wissenschaftsrat). Stimmungs-Veto durch absolute Mehrheit, Bürgerrechte-Prüfung integriert. (3) Strukturelle Verbindlichkeit. Bestehende strukturelle Defizitgrenze 0,35 % Bund bleibt für konsumtive Ausgaben in Kraft. Nur Investitionen, die den Netto-Nutzen-Test bestehen, sind zusätzlich kreditfinanzierbar. Damit ist die Schuldenbremse für Konsum erhalten, für nachweislich generationengerechte Investitionen geöffnet. (4) Sondervermögen-Praxis wird strukturell obsolet: Jede Investition, die das Netto-Nutzen-Kriterium erfüllt, läuft regulär durch den Haushalt; jede, die es nicht erfüllt, ist auch als Sondervermögen nicht legitim. Damit entfällt die Diskussion um „Umgehung vs. Notausgang“. (5) EU-Konformität. Anpassung an EU-Stabilitätspakt-Reform 2024 (grüne Investitionen) so weit möglich, ohne die strenge Maastricht-Logik aufzugeben.

Begründung

Die zentrale Spannung dieses Politikfelds liegt zwischen §1 (Sorgepflicht für künftige Generationen + Ökosysteme) und §6 (Vorsichtsprinzip). Beide ziehen in entgegengesetzte Richtungen, beide sind im EVIDENZ-Kanon hoch gewichtet. Der Lösungsweg ist eine Differenzierung des §6: Welche Risiken sind tatsächlich irreversibel? - Klimarisiken: irreversibel auf Jahrhunderte (Kipppunkte, Artensterben). - Schuldenrisiken: politisch reversibel (Steuererhöhungen, Restrukturierung, Inflation). Wenn §6 konsistent mit §1 gelesen wird, wiegt Investition gegen Klimakatastrophe schwerer als Verschuldungs-Vorsicht, weil die Klimarisiken die strukturell härter irreversiblen sind. Genau das hat das BVerfG im Klimabeschluss 2021 implizit anerkannt (intertemporale Freiheitssicherung). EVIDENZ macht dieses Prinzip operativ. Warum nicht Option 1 (Status quo strikt)? Sie belastet §1 (Klimaschutz unterbleibt), §2 (soziale Härten durch fehlende Transformationsfinanzierung) und §5 (ignoriert wissenschaftlichen Konsens zur Klima-Finanzierungslücke). Sie privilegiert §6 (Schuldenvorsicht) gegen §6 (Klimavorsicht) — das ist methodisch inkonsistent. Warum nicht reine Option 2 (Goldene Regel)? BVerfG 2 BvF 1/22 (2023) hat gezeigt: das BVerfG lehnt politische Selbstdefinition von „Investition“ kritisch ab. Eine reine Goldene Regel ohne objektive Prüfinstanz wäre juristisch wackelig und politisch schlupflochanfällig. Erweiterung um objektivierte Prüfung durch unabhängigen Rat macht das Verfahren BVerfG-fester. Warum nicht Option 3 (Höhere Schwelle)? Sie ist konzeptuell unspezifisch — keine Zweckbindung an Generationengerechtigkeit, kein Prüfmechanismus, reine Zahlenanhebung. Das ist gegen die EVIDENZ-Methodik der strukturierten, fakten-geprüften Entscheidung. Warum nicht Option 4 (Abschaffen)? Belastet §6 zu stark (Schuldenexplosionsrisiko), gibt das Generationengerechtigkeits-Prinzip auf. Vertrauensverlust an Finanzmärkten ist eigenes irreversibles Risiko. §1 wird nur scheinbar gestützt — ohne klare Bindung an Generationengerechtigkeit kann das Geld auch in unproduktiven Konsum fließen. Warum nicht Option 5 (Verschärfen)? Wiederholt Option-1-Logik verschärft — die Methodik-Kritik aus Option 1 gilt erst recht. Warum kein Bürgerrat-Filter (Variante B verworfen)? Athena-Faktenprüfung hat gezeigt: die 2/3-Mehrheit ist nicht das primäre Hindernis für GG-Änderungen — politischer Dissens ist es. Ein zusätzlicher Bürgerrat würde Wirkungs-empirisch ungeklärt bleiben (könnte legitimieren oder zusätzlich blockieren), und das Generationen-Konto-Prinzip braucht primär wissenschaftliche (nicht bürgerrats-deliberative) Prüfung. Für Direktdemokratie generell ist der Bürgerrat das EVIDENZ-Werkzeug (Politikfeld 1) — bei Investitions-Schulden-Prüfung ist Wissenschaft die richtige Instanz. Mapping auf den EVIDENZ-Wertekanon: - §1 (Sorgepflicht inkl. künftiger Generationen + Ökosysteme): gestützt — das Generationen-Konto macht §1 operationell. Klimainvestitionen werden möglich, weil ihr Netto-Nutzen für künftige Generationen dokumentiert wird. - §2 (Verteilung): gestützt — sozial gerechtere Klimapolitik wird möglich (ERK 2025b: aktueller Investitionsstau lädt Lasten bei einkommensschwachen Haushalten ab). - §3 (Freiheit): neutral — keine direkten Eingriffe in Eigentumsrechte oder Individualfreiheit. - §4 (Tradition): belastet — Bruch mit der seit 2009 etablierten strikten Schuldenbremse. Bewusst akzeptiert, weil §1 schwerer wiegt. - §5 (Wissenschaft + Faktentransparenz): gestützt — Generationen-Konto setzt wissenschaftliche Nutzennachweise voraus; unabhängiger Rat ist Wissenschafts-Instanz. - §6 (Risiko): gestützt — differenziertes Vorsichtsprinzip: irreversible Klimarisiken werden adressiert, reversible Schuldenrisiken werden durch klare Prüfregeln eingehegt. Nicht in beide Richtungen „Vorsicht“, sondern strukturierte Abwägung. - §7 (Demokratie als organisierter Konflikt mit Faktentransparenz): gestützt — jede Investitionsentscheidung kommt mit Nutzennachweis ins öffentliche Verfahren. Bewusst akzeptierte Trade-offs: - Operationelle Restunsicherheit: Methodik des Netto-Nutzen-Tests ist Neuland. EVIDENZ akzeptiert, dass die genaue Mess- und Prüfmethodik in der Umsetzung weiter ausgearbeitet werden muss — dies ist eine Forschungsaufgabe, die der unabhängige Rat erste Antworten geben muss. - BVerfG-Reibungsrisiko: Das BVerfG könnte starre Nutzennachweispflicht als Eingriff in die Haushaltsautonomie (Art. 110 GG) werten. EVIDENZ akzeptiert dieses Risiko mit Verweis auf den Klima-Beschluss 2021 als Brücke. - Politische Durchsetzbarkeit: GG-Änderung erfordert 2/3-Mehrheit — kurzfristig nicht zu erreichen. Akzeptiert als langfristige Reformaufgabe (ähnlich wie bei Direktdemokratie, Politikfeld 1). - Mehrkosten für Prüfinfrastruktur: ca. 2 Mio. €/Jahr für Generationenrat. Akzeptiert als triviale Kosten gegenüber Investitionsvolumen. - Konfliktrisiko mit EU: Konstrukt ist unkonventionell. Akzeptiert, weil EU-Reform 2024 selbst grüne Spielräume öffnet. Bewusst nicht geteilte Wertannahmen aus anderen Optionen: - Aus Option 1 (FDP-Status-quo): „Generationengerechtigkeit = keine Schulden“ — nicht geteilt. Generationengerechtigkeit ist Netto-Nutzen-Frage, nicht Schuldenfrei-Frage. - Aus Option 2 (Grüne/SPD): „Politische Selbstdefinition von Investition reicht“ — nicht geteilt. Politische Selbstermächtigung birgt Schlupfloch-Risiko (BVerfG-Linie); deshalb unabhängige Prüfung. - Aus Option 3 (Höhere Schwelle): „Einfache Zahlenanhebung reicht“ — nicht geteilt. Reine Zahlenpolitik ohne strukturelle Bindung an Generationengerechtigkeit ist methodisch inkonsistent. - Aus Option 4 (Linke): „Schuldenbremse weg, Markt regelt Vertrauen“ — nicht geteilt. Vertrauensverlust an Finanzmärkten ist eigenes irreversibles Risiko, gegen das §6 schützt. - Aus Option 5 (konservativ verschärft): „Mehr Disziplin = mehr Generationengerechtigkeit“ — nicht geteilt. Im Gegenteil: mehr Disziplin = mehr Klimaschäden für künftige Generationen. - Aus Variante B (Bürgerrat als zusätzlicher Filter): „Deliberation aller schwerwiegenden Sondervermögen ist legitimatorisch nötig“ — nicht geteilt im Schulden-Kontext. Wissenschaftliche Prüfung passt zum Generationen-Konto-Prinzip strukturell besser als deliberative Prüfung. Bürgerrat bleibt das Werkzeug für Wertfragen mit gesellschaftlichem Konfliktcharakter (Politikfeld 1), nicht für fiskalisch-wissenschaftliche Nutzennachweise. Konfidenz: mittel. Bestätigte Bereiche (hoch): Grundprinzip Generationengerechtigkeit (BVerfG-anschlussfähig), Faktenbasis der Klima-Finanzierungslücke (RAG-belegt durch ERK 2025b), Kosten und Zeitstruktur unabhängiger Räte (Vergleichsdaten verfügbar). Offene Bereiche (mittel-niedrig, vor Wahlkampf-Einsatz zu vertiefen): - Konkrete Methodik des Netto-Nutzen-Tests (Wirkungsmessung, Diskontierungsraten, Behandlung von Unsicherheit) - Genaue Besetzungs- und Verfahrensregeln des Generationenrats (Berufungsmodus, Mehrheiten, Veto-Reichweite) - BVerfG-Belastbarkeit der konkreten Mechanik (Art. 110 GG Haushaltsautonomie-Konflikt) - EU-Kompatibilität in den Details der 2024er-Reform - Vergleichbarkeit mit schwedischem Generational Accounting und neuseeländischem Wellbeing Budget Verifikationspfad: Position v0.1 wird vor Wahlkampf-Einsatz durch ein partei-internes Fachgremium (Verfassungsrecht + öffentliche Finanzen + Klimaökonomie) geprüft und ggf. revidiert. Die Faktenprüfung vom 2026-05-20 hat gezeigt, dass intuitive Annahmen über Mechanik-Details unzuverlässig sind — Fachexpertise wird daher als notwendiger nächster Schritt explizit erklärt.

EVIDENZ fordert

  • Art. 115 GG zum „Generationen-Konto" umbauen: Investitionsschulden nur bei wissenschaftlich dokumentiertem Netto-Nutzen für künftige Generationen — öffentlich vor dem Haushaltsbeschluss.
  • Einen unabhängigen Generationenrat einsetzen, der jede Investitionsverschuldung an diesem Kriterium prüft.
  • Konsum bleibt gedeckelt (0,35-%-Grenze); nur nachweislich generationengerechte Investitionen sind zusätzlich kreditfinanzierbar.
  • Sondervermögen-Tricks überflüssig machen — erfüllt eine Investition das Kriterium, läuft sie regulär durch den Haushalt; erfüllt sie es nicht, ist sie auch als Sondervermögen nicht legitim.

Quellen

  • Grundgesetz Art. 109, 115 (Schuldenbremse), Art. 87a (Sondervermögen), Art. 110 (Haushaltsautonomie)
  • BVerfG-Klimabeschluss 24.03.2021, 1 BvR 2656/18 u. a. (intertemporale Freiheitssicherung)
  • BVerfG 15.11.2023, 2 BvF 1/22 (Schuldenbremse-Umwidmung verfassungswidrig)
  • Expertenrat für Klimafragen (ERK), Zweijahresgutachten 2024 (Investitions- und Finanzierungslücken, soziale Verteilungswirkungen RZ 184)
  • ERK Prüfbericht 2024 zu THG-Emissionen und Projektionsdaten 2025
  • ERK-Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1699/24 u. a. (intergenerationelle Klimagerechtigkeit)
  • EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt (mit 2024er-Reform)
  • Vergleichsfälle: Schweden (Generational Accounting), Neuseeland (Wellbeing Budget), Deutschland §44 GGO (Nachhaltigkeitsprüfung)
  • Vergleichsdaten unabhängige Räte (ERK, SVR Wirtschaft, Monopolkommission) — konkrete Jahresbudgets sind Athena-Trainingswissen, vor Wahlkampf-Verwendung zu verifizieren
  • Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags (2021) zur 2/3-Mehrheit-Empirie — nicht im RAG belegt, vor Wahlkampf-Verwendung zu verifizieren

← Parteienfinanzierung & Lobby
Steuersystem →