Entscheidungsfrage
Wie soll EVIDENZ das deutsche Steuersystem reformieren — Vermögen, Erbschaft, Spitzensteuer, Finanzmarkt, ökologische Konsumsteuern, Vereinheitlichung von Sozialleistungen?
Athena-Optionsanalyse (Auszug)
Acht Optionen wurden untersucht: Status quo / Flachsteuer / Vermögensteuer / Erbschaftsteuer-Reform / Spitzensteuersatz / Finanzmarktsteuer / ökologische Konsumsteuern / negative Einkommensteuer mit Vollintegration.
Für vier der angenommenen Optionen wurde am 2026-05-23/24 eine gezielte Faktenprüfung durchgeführt, um die menschliche Entscheidung empirisch zu fundieren.
EVIDENZ-Position
6-Achsen-Paket. Jede Achse einzeln begründet.
Verworfen: Status quo (belastet §2), Flachsteuer (regressiv).
Achse 1 — Vermögensteuer wieder einführen
Konkret: - 1 % Satz auf Privatvermögen oberhalb des Freibetrags: 1 Mio € pro Person, 2 Mio € für Paare (Betriebsvermögen: ab 5 Mio €) - Jährliche Marktwert-Bewertung - Ertragsvorbehalt: keine Substanzbesteuerung wenn Vermögen keine Erträge abwirft (z. B. selbstgenutzte Immobilien) - Periodische Neubewertung - Wegzugsbesteuerung nach Frankreich-Modell (Exit Tax) zur Verhinderung von Kapitalflucht
Begründung: BVerfG-Urteil 1995 (2 BvL 37/91) hat die Vermögensteuer nicht generell verboten, sondern nur die ungleiche Bewertung beanstandet (Einheitswerte für Grundbesitz vs. Marktwerte für Kapitalvermögen). Eine neue Vermögensteuer ist verfassungsfest, wenn (i) alle Vermögensarten gleich nach Marktwert bewertet werden, (ii) keine Substanzbesteuerung erfolgt (Ertragsvorbehalt), (iii) regelmäßige Neubewertung.
Erwartetes Aufkommen (DIW Wochenbericht 11/2019, SOEP-basiert): 11–15 Mrd €/Jahr bei 1 % ab 2 Mio €. Trifft oberste 0,1 % der Haushalte. Das jüngere DIW-Modell (Bach u. a., 2026) bestätigt die Größenordnung: 1 % ab 2 Mio € → ~11,6 Mrd € auch nach Ausweichreaktionen. EVIDENZ' Eckwerte (1 %, 2 Mio €) entsprechen direkt dem DIW-Referenzmodell — keine eigene Setzung.
Kapitalflucht-Risiko: Frankreich-ISF (1989–2017) zeigt geschätzt 10 Mrd €/Jahr abgewandert. Schätzungen schwanken stark je nach Auftraggeber (wirtschaftsnahe Institute höher, staatliche niedriger). Exit Tax reduziert dieses Risiko.
Verwaltungsaufwand (BMF-Schätzung 2021): einmalig 500 Mio – 1 Mrd €, laufend 100–300 Mio €/Jahr. Bei 11–15 Mrd Aufkommen verträglich.
Was die Faktenprüfung geändert hat: - Ertragsvorbehalt-Klausel ausdrücklich aufgenommen (nicht im ursprünglichen Vorschlag) - Aufkommensschätzung von "10–20 Mrd" auf realistische 11–15 Mrd korrigiert - Wegzugsbesteuerung als verpflichtende Begleitmaßnahme aufgenommen
Achse 2 — Erbschaftsteuer reformieren
Konkret (Revision 2026-07-14 — Verteilungs-Korrektur): - Verschonungsregeln für Betriebsvermögen entfallen — der eigentliche Kern: Sie lassen heute große Betriebsvermögen praktisch steuerfrei vererben (das echte Schlupfloch). - Freibeträge für nahe Angehörige anheben und ab dann inflationsindexieren: Die heutigen Beträge (Kinder 400.000 €, Ehegatte 500.000 €) stehen seit 2009 unverändert und haben real rund ein Drittel an Wert verloren. EVIDENZ hebt sie auf ihren realen Wert von 2009 an — Kinder rund 530.000 €, Ehegatte rund 660.000 € (heutiger Betrag × Inflationsfaktor seit 2009, ~1,33) — und koppelt sie danach an die Inflation. Nachprüfbarer Anker statt gegriffener Zahl. Das selbstgenutzte Familienheim bleibt geschützt (§ 13 ErbStG); die normale Familienerbschaft (Kind erbt das Elternhaus) wird nicht belastet — der Schutz wächst. - Progressiver Satz statt Flat-Tax: Der steuerpflichtige Erwerb über dem Freibetrag wird progressiv nach Höhe besteuert — niedrig bei normalen Erbschaften, steigend bei sehr großen. Kein flacher 20-%-Satz (der die größten Erbschaften entlastet hätte); der Spitzensatz bleibt mindestens auf heutigem Niveau. Die genaue Tarifkurve wird nach demselben nachprüfbaren Perzentil-/Anker-Prinzip wie beim Einkommensteuertarif festgelegt (Folge-Revision). - Deckung durch die Forschung: DIW, Sachverständigenrat und ifo sind sich in der Richtung einig — die Betriebsvermögens-Privilegien sind die Kernschwäche und sollten weg. Beim Modell gehen sie auseinander: DIW und Sachverständigenrat empfehlen einen lebenslangen Freibetrag statt der 10-Jahres-Wiederholung (DIW: Zahl der Steuerpflichtigen halbiert, Aufkommen +2,3 Mrd €), das ifo einen einheitlichen Satz von 5–10 % auf alle Vermögensarten bei radikaler Vereinfachung. EVIDENZ teilt den Konsens (Privilegien weg), wählt beim Mechanismus aber bewusst den progressiven Tarif mit realen Freibeträgen — die Wertentscheidung wird offengelegt, nicht als „die" Lösung ausgegeben. - Zinsfreie Stundungsregelung über 10 Jahre für echtes Betriebsvermögen (Frankreich-Modell) — damit keine Firma zwangsverkauft werden muss, aber ohne Steuerbefreiung. - Anti-Umgehungs-Verschärfungen (siehe unten).
Korrektur-Hinweis (Verteilungs-Gegenprobe): Die frühere Fassung (einheitlich 20 %, Freibetrag 200.000 € für alle) war verteilungspolitisch verkehrt herum. 200.000 € liegen unter den heutigen Freibeträgen (Kinder 400.000 €, Ehegatte 500.000 €) — sie hätte die normale Mitte (Elternhaus-Erbe) neu besteuert (Kind erbt 400.000 €: heute 0 €, alte Fassung 40.000 €), während der flache 20-%-Satz große Erbschaften entlastet hätte (heute bis 30 % in Steuerklasse I, bis 50 % in Klasse III). Das widersprach der §2-Linie und der eigenen Inflations-Begründung unten (die die 400.000 € gerade schützen will). Gefunden durch die neu eingeführte Verteilungs-Gegenprobe.
Begründung: Das Hauptargument der politischen Gegner ("Erbschaftsteuer treibt Familienunternehmen in die Pleite") ist empirisch widerlegt: - DIW 2016 (Bach/Thiemann, Wochenbericht 4/2016): Nur 0,1–0,2 % der Unternehmensnachfolgen scheitern nachweislich an der Erbschaftsteuer. Hauptgründe für Scheitern: Nachfolgeprobleme (60 %), Marktveränderungen (20 %), Managementfehler (15 %). - ifo 2017 (Studie 87): 85 % der Familienunternehmen sagen, Erbschaftsteuer sei "kein entscheidender Faktor" für die Nachfolge. - RWI 2015 (Discussion Paper 154): kein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Erbschaftsteuerlast und Insolvenzhäufigkeit. - Internationale Vergleichsfälle: USA mit 40 % Estate Tax — <0,1 % der Unternehmen betroffen. UK trotz Business Relief: 0,3 % Liquiditätsprobleme. Frankreich mit bis zu 45 % Steuer: keine erhöhte Insolvenzrate.
Inflationsanpassung: Erbschaftsteuer-Freibetrag steht seit 2009 unverändert bei 400.000 € (für Kinder). Kaufkraftverlust seit dann: +32,5 % Inflation = 131.000 € weniger Realwert. Das ist eine versteckte Steuererhöhung durch Inaktivität. Einheitliche Indexierung wie beim Einkommensteuer-Grundfreibetrag (§ 32a EStG) behebt das.
Zinsfreie Stundung statt Verschonung: Aktuelle Stundungsregelung (§ 28 ErbStG) hat 6 % Zinsen p.a. und komplexes Antragsverfahren → wird nur in 1.200 von 30.000 Fällen genutzt. Frankreich hat zinslose Stundung über 10 Jahre → 30 % nutzen sie. Übergang ist möglich.
Anti-Umgehungs-Verschärfungen (alle empirisch begründet): - 15-Jahres-Frist für vorzeitige Schenkungen statt aktuell 10 Jahre (Frankreich-Modell). Grund: DIW 2021 — 30 % der großen Vermögen werden in 10-Jahres-Frist verschenkt, geschätzter Steuerausfall 2–3 Mrd €/Jahr. - Jährliche 5 %-Mindestausschüttungspflicht für Familienstiftungen (USA-Modell). Grund: DE 30-Jahres-Frist ist zu lang, ZEW 2020 schätzt 1 Mrd €/Jahr Steuerausfall durch Stiftungs-Verlagerung. - Exit Tax bei Wegzug ohne zeitliche Frist (Frankreich-Modell). Grund: aktuelle 5-Jahres-Frist (§ 2 ErbStG) ist zu kurz, ifo 2022 schätzt 500 Mio €/Jahr Verlagerung ins Ausland.
Was die Faktenprüfung geändert hat: - Mittelstandssterben-Argument der politischen Gegner als empirisch widerlegt klargestellt — wird als zentrales Pro-Argument in der EVIDENZ-Kommunikation genutzt - Inflationsanpassung mit konkreter 33 %-Kaufkraftverlust-Zahl begründet (vorher nur als Forderung) - Zinsfreie statt zinsbehafteter Stundung — basiert auf empirischer Nicht-Nutzung in DE - Drei konkrete Anti-Umgehungs-Mechanismen mit Quellenbelegen (vorher nur generischer Wunsch)
Achse 3 — Einkommensteuertarif: unten/Mitte entlasten, Spitze anheben, kalte Progression beenden
Konkret: - Grundfreibetrag auf das armutsfeste Existenzminimum (~15.000 €): Der steuerfreie Grundfreibetrag und das Bürgergeld bilden dieselbe Größe ab — das Existenzminimum —, also müssen sie gleich hoch sein: Was der Staat als Minimum zum Leben garantiert, darf er nicht besteuern. EVIDENZ koppelt den Grundfreibetrag an ein armutsfest berechnetes Existenzminimum, abgeleitet aus dem EVIDENZ-Bürgergeld-Regelsatz von 813 €/Monat (Politikfeld 6): heute 12.096 € + rund 3.000 € Anhebung = ~15.000 €. Kein gegriffener Wert, sondern derselbe nachprüfbare Anker wie beim Bürgergeld — Steuer- und Sozialpolitik aus einem Guss. - 45-%-Satz nach rechts, auf die oberen 10 %: Der Satz von 45 % (heute der Höchstsatz an der obersten Grenze) greift künftig erst ab ~98.000 € zu versteuerndem Einkommen (das markiert 2024 die oberen ~10 % der Vollzeitverdiener) statt wie heute 42 % ab ~68.000 €. Der Anstieg dorthin (14 → 45 %) bleibt progressiv, der „Mittelstandsbauch" wird abgeflacht — die breite Mitte wird spürbar entlastet (z. B. bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen ~27 % Grenzsteuersatz statt heute ~33 %). Begründbarer Maßstab statt gegriffener Zahl: Historisch griff der Spitzensatz nur bei einem winzigen Segment (1960 ~22-Faches des Durchschnitts), heute zahlt ihn fast jeder Zehnte — der Perzentil-Anker (obere 10 %) stellt die Exklusivität nachprüfbar wieder her. - Perzentil-Bindung statt fester Euro-Beträge: Die Tarifeckwerte sind nicht als feste Beträge definiert, sondern als Perzentile der Einkommensverteilung (obere 10 % / 1 % / 0,1 %), amtlich fortgeschrieben aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik; der Grundfreibetrag bleibt an das Existenzminimum gekoppelt. Das beendet nicht nur die kalte Progression (Inflation), sondern auch die schleichende Reallohn-Erosion des Spitzensatzes (die ihn historisch vom „22-Fachen des Durchschnitts" auf das „1,9-Fache" rutschen ließ) — die einzige Methode, die beide dauerhaft stoppt. Ehrlich benannte Kehrseite: Die Schwellen steigen mit dem Reallohn, der Tarif wird über die Zeit real großzügiger — eine bewusste Wertentscheidung (Besteuerung nach Rang, nicht nach Euro), mit ~2 Jahren Datenverzug (jeweils neueste Statistik). - Sprungfreier Anstieg bis zur echten Spitze: Oberhalb von 98.000 € steigt der Grenzsteuersatz kontinuierlich — kein Sprung, keine Stufen: 45 % → 55 % bei ~213.000 € (obere 1 %) → 60 % ab ~450.000 € (obere 0,1 %). Jeder Knick ist ein Perzentil: 213.000 € markieren die obere 1 %, 450.000 € die obere 0,1 % (DIW: die reichsten ~80.000 Personen, ab ~37.000 €/Monat) — dieselbe Perzentil-Logik wie beim 45-%-Einstieg (obere 10 %). Die Sätze folgen aus der Optimalsteuer-Forschung, nicht aus dem Bauch: Bei der für Deutschland empirisch geschätzten Elastizität des zu versteuernden Einkommens (ETI ≈ 0,3–0,4; Peichl u. a., IZA/ZEW) liegt der aufkommensbezogen optimale Spitzensatz bei hohen Einkommen zwischen ~57 % und 66 %. Unsere 60 % an der obersten 0,1 % liegen bewusst im oberen Mittelfeld dieser Spanne — über der historischen deutschen Marke (53 %, 1958–2004) und Skandinavien (~55 %), aber klar unter der ~70-%-Schwelle, ab der Ausweich-/Laffer-Effekte kippen. Die verbleibende Wertentscheidung ist nur noch: wo in der Forschungsspanne. Der Break-even (ab wann man mehr zahlt als heute) liegt bei ~162.000 € — die oberen rund 2–3 %: Wer darunter liegt, wird entlastet, die Wohlhabenden darüber zahlen mehr. - Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird in den Einkommensteuer-Tarif integriert (keine 25%-Sonderbehandlung mehr) - Kleinsparer gezielt entlasten: Anhebung des Sparerpauschbetrags (heute 1.000 € / 2.000 € Paare) auf z. B. 2.000–3.000 € pro Person — Kapitalerträge darunter bleiben steuerfrei; erst darüber greift die Progression. Wer wenig spart, zahlt nichts; wer allein von großen Kapitaleinkommen lebt, zahlt den vollen progressiven Tarif. - Körperschaftsteuer-Anrechnung bei Dividenden — die auf Unternehmensebene gezahlte KSt wird auf die Einkommensteuer angerechnet, damit die Gesamtbelastung fair bleibt (keine Doppelbesteuerung, nicht konfiskatorisch). - Inflationsbereinigung bei langfristig gehaltenen Anlagen — besteuert wird der reale, nicht der reine Inflations-Gewinn; schützt vor allem kleine, langfristige Sparer.
Grundlage in der Forschung (statt gegriffener Zahlen): EVIDENZ erfindet den Tarif nicht — er ist in der Steuerforschung verankert, und wir legen offen, wo die Institute sich einig sind und wo nicht: - Höhe des Spitzensatzes (IZA/ZEW; Peichl u. a., „Ist die Antwort wirklich 42?"): Der optimale Spitzensatz folgt aus der Elastizität des zu versteuernden Einkommens (ETI). Für Deutschland ergibt sich je nach Schwelle und Annahme eine Spanne von 41–50 % am heutigen Eckwert bis ~57–66 % bei hohen Einkommen — der heutige 42/45-%-Satz liegt eher am unteren Rand. Unsere Staffel 45/55/60 % (obere 10 % / 1 % / 0,1 %) liegt innerhalb dieser Spanne. - Tarifstruktur (IW-Policy-Paper 2026): Konsens, dass der Spitzensatz zu früh greift (heute schon ab dem ~1,4-Fachen des Durchschnittslohns) und der Mittelstandsbauch die Mitte übermäßig belastet. Das IW schlägt vor, ihn erst ab ~80.000 € greifen zu lassen (Aufkommenswirkung −21 bis −67 Mrd € je nach Variante) — dieselbe Richtung wie unsere Rechtsverschiebung (45 % erst ab ~98.000 €) und ein unabhängiger Beleg für die Größenordnung unserer −18 Mrd. - Wo die Forschung streitet: über die exakte ETI (0,3 → optimal ~66 %; 0,45 → ~57 %) und damit die genaue Satzhöhe, und über den Mechanismus (feste Eckwerte vs. unsere Perzentil-Bindung). Diesen Streit lösen wir nicht auf — wir wählen die Perzentil-Bindung offen als Methode und die 60 % offen als Punkt im oberen Bereich der belegten Spanne.
Begründung: Stufentarif — jeder Steuersatz gilt nur für den Anteil über der jeweiligen Schwelle (nie auf das ganze Einkommen). Wer 800.000 € verdient, zahlt nicht 60 % auf alles, sondern Durchschnitt ca. 43 %. Diese Mathematik muss in der EVIDENZ-Kommunikation aktiv gegen Boulevard-Framing kommuniziert werden.
Internationale Vergleichswerte: - Schweden 55,5 %, Dänemark 55,9 % — beide wettbewerbsfähig und hoch zufrieden - Frankreich 45 %, Deutschland aktuell 45 % — beide unteres Mittelfeld westliche Länder
"Brain Drain"-Sorge empirisch begrenzt: Dänemark mit 55,9 % hat keine Abwanderungswelle erlebt. Frankreich-75%-Reichensteuer 2012-2014: einzelne prominente Wegzüge (Depardieu), statistisch nicht signifikant.
Abgeltungsteuer-Mit-Reform ist essenziell — sonst verlagern Spitzenverdiener Einkommen in Kapitalerträge (Aktien-Dividenden statt Gehalt). Heute zahlt eine Person mit 5 Mio € Aktiengewinn nur 25 %, eine mit 50.000 € Gehalt 30–40 %. Diese Inversion der Progression muss enden.
Verteilungswirkung im Klartext: Der hohe Sparerpauschbetrag entlastet Kleinsparer vollständig, während leistungslose Vermögenseinkommen künftig progressiv wie Arbeitseinkommen besteuert werden — gleiche Regel für Kapital und Arbeit. Die KSt-Anrechnung hält die Belastung fair, der Inflationsschutz schützt langfristige Kleinanleger. Ziel ist nicht „Kapital bestrafen", sondern die Privilegierung des Kapitals gegenüber der Arbeit beenden.
Entlastung unten/Mitte + Gegenfinanzierung: Rechtsverschiebung des Tarifs und Abflachen des Mittelstandsbauchs entlasten gezielt geringe und mittlere Einkommen; die Perzentil-Bindung verhindert heimliche Steuererhöhungen (kalte Progression und Reallohn-Erosion) dauerhaft. Ehrlich beziffert (siehe Aufkommenswirkung unten): Die höheren Spitzenstufen bringen an der Spitze nur ~+21 Mrd, während die Mittelentlastung ~−39 Mrd kostet — die Spitzenstufen allein finanzieren die Mittelentlastung also nicht vollständig gegen. Ein weiterer Teil wird über Vermögen- und Erbschaftsteuer (Achsen 1–2) aufgefangen (die Integration der Abgeltungsteuer wirkt vor allem gleichbehandelnd — laut DIW kaum aufkommenssteigernd, siehe Achse 3-Fairnessbegründung); unterm Strich bleibt der Tarifumbau eine bewusst offengelegte Netto-Entlastung von unten und Mitte.
Aufkommenswirkung (statische Mikrosimulation, eigene Berechnung): Auf Basis der realen Einkommensverteilung (Destatis Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 — 44,0 Mio. Steuerpflichtige, festgesetzte Einkommensteuer 375,4 Mrd €) senkt der reine Tarifumbau das Einkommensteueraufkommen statisch um rund 18 Mrd €/Jahr (≈ −5 %). Die breite Mittelentlastung (rund −39 Mrd €; größter Einzelblock die Einkommen zwischen 70.000 und 125.000 € — allein ~−16 Mrd — durch die Verschiebung der Progression nach rechts) übersteigt die Mehreinnahmen an der Spitze (rund +21 Mrd €, oberste ~2–3 %). Der Einkommensteuertarif für sich ist damit keine aufkommensneutrale Umverteilung, sondern eine bewusst offengelegte Netto-Entlastung der unteren und mittleren Einkommen.
Offen benannte Grenzen der Zahl: rein statisch (ohne Verhaltensreaktion — der Spitzeneffekt +21 Mrd ist damit eine Obergrenze, reales Ausweichen/Wegzug drückt ihn, die Netto-Mindereinnahme wäre eher größer); auf der Verteilung 2022; ohne Einzelmodellierung des Ehegattensplittings; das Modell ist auf die reale festgesetzte Ist-Steuer kalibriert. Nicht enthalten sind die gegenfinanzierenden Achsen: Vermögensteuer (+11–15 Mrd, Achse 1), reformierte Erbschaftsteuer (Achse 2) und vor allem die Integration der Abgeltungsteuer, die Kapitalerträge künftig progressiv statt mit 25 % erfasst (zusätzliches Aufkommen außerhalb der veranlagten Statistik). Methode und Datenbasis sind offengelegt und nachprüfbar.
Achse 4 — EU-Finanzmarktsteuer
Konkret: - Kein nationaler Alleingang — nur EU-weit (Schweden-Lehre 1984-1991: 60 % Handelsverlagerung nach London bei nationaler Einführung) - EVIDENZ treibt politische Wiederbelebung der 2013 gescheiterten EU-Finanzmarktsteuer voran (UK ist durch Brexit raus → neue politische Chance) - 0,1 % auf Aktien- und Devisentransaktionen, 1 % auf Krypto-Transaktionen - Ausnahme für Renten-Sparpläne (wie FR/IT-Modell)
Begründung — ehrlich gewichtet:
Primärer Effekt: Aufkommen und Solidarbeitrag. ca. 5–10 Mrd €/Jahr EU-weit für Sozialhaushalt. Finanzsektor beteiligt sich an gesellschaftlichen Kosten — historisches Argument: Bankenrettung 2008 hat ca. 500 Mrd € EU-Steuergelder gebunden, Finanzsektor war daran nicht beteiligt.
Sekundärer Effekt: Reduktion von Hochfrequenzhandel mit fraglichem realwirtschaftlichen Nutzen. FR-Empirie 2014 (Banque de France): HFT-Volumen -50 % nach Einführung 0,3%-Steuer. Argument für HFT-Reduktion: kein direkter gesellschaftlicher Mehrwert außer marginaler Liquidität, "Front Running" auf Mikrosekunden-Ebene extrahiert Spread aus normalen Trades, Flash-Crash-Risiken (Mai 2010).
Tertiärer Effekt (umstritten): Marktstabilität. Banque de France 2014 fand keinen messbaren Effekt auf Marktvolatilität trotz HFT-Reduktion. Wird nicht als Hauptargument verwendet — Faktentransparenz auch wenn unbequem.
Privatanleger-Belastung minimal: Bei 0,1 %-Steuer und 200 €/Monat ETF-Sparplan über 30 Jahre: 72 € insgesamt, Renditeeffekt <0,01 % p.a. Praktisch irrelevant.
Renten-Sparpläne-Ausnahme ist Standard-Praxis in Ländern mit Finanzmarktsteuer (FR, IT). Konsistent mit Brundtland-Linie §1 (Generationengerechtigkeit).
Was die Faktenprüfung geändert hat: - Hauptbegründung von "Anti-Spekulation" auf "Solidarbeitrag des Finanzsektors" umgestellt — methodisch ehrlicher - Konkrete Privatanleger-Belastung berechnet — entkräftet ursprüngliche Sorge ("schlechtes Signal an Privatanleger") - Renten-Ausnahme als internationale Standard-Praxis identifiziert (keine EVIDENZ-Innovation)
Achse 5 — Ökologische Konsumsteuern + Klimageld
Konkret: - CO2-Preis mit belegtem Pfad bis 2030 (heute ~55 €/t): Die Forschung (Edenhofer, MCC/PIK; Sachverständigenrat) beziffert den für Deutschlands 2030-Klimaziel nötigen Pfad im Gebäude- und Verkehrssektor auf rund 130 €/Tonne — das ist die belegte Untergrenze. EVIDENZ setzt eine ambitioniertere Zielmarke von bis zu 200 €/t an; die Differenz zu den 130 € ist kein aus dem Ziel abgeleiteter Wert, sondern eine offengelegte Wertentscheidung für mehr Ambition (mit entsprechend höherer Rückzahlung, siehe Klimageld) - Plastiksteuer 1 €/kg auf nicht-recycelbare Verpackungen - Tierwohl-Abgabe 50 ct/kg auf Fleisch, zweckgebunden für Stallumbau (Borchert-Kommission BMEL 2020) - Klimageld als unverhandelbare Bedingung: alle Einnahmen aus dem CO2-Preis werden pro Kopf an alle Bürger zurückgezahlt. Der Sachverständigenrat empfiehlt genau eine solche Pro-Kopf-Rückzahlung als sozialen Ausgleich — sie entlastet untere und mittlere Einkommen vollständig vom CO2-Preis. Der Betrag skaliert mit dem Preis: bei 200 €/t rund 570 €/Person/Jahr (grob: ~240 Mt bepreiste Emissionen aus Gebäude + Verkehr ÷ 84 Mio Einwohner; genaue Höhe von der bepreisten Menge abhängig). Beim heutigen Preis (~55–65 €/t) sind es entsprechend ~200 €/Person — die früher genannten „240 €" galten also nur fürs Anfangsniveau, nicht fürs 200-€-Ziel. Korrektur via Verteilungs-Gegenprobe (2026-07-16).
Begründung: Schwedische Erfolgsgeschichte: CO2-Preis seit 1991 (heute 120 €/t, weltweit höchster), Emissionen -25 % seit 1990 trotz Wirtschaftswachstum, hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Funktioniert durch Kompensation (Einnahmen flossen in Steuersenkungen).
Französische Negativlehre 2018: Macron erhöhte CO2-Steuer auf 44 €/t ohne sozialen Ausgleich → Gelbwesten-Proteste, Rücknahme, jahrelange politische Krise. Niemals CO2-Erhöhung ohne wirksames Klimageld.
Klimageld macht die Steuer progressiv statt regressiv: - Ohne Klimageld: Geringverdiener tragen prozentual höhere Last (regressiv) - Mit Klimageld: Wer wenig CO2 verbraucht (Stadtbewohner ohne Auto, kleine Wohnung) → bekommt mehr zurück als er einzahlt → profitiert netto - Wer viel verbraucht (Vielflieger, große Eigenheime mit Ölheizung, SUV) → zahlt drauf
Aktuell in DE: CO2-Preis existiert, Klimageld ist mehrfach versprochen worden (Koalitionsvertrag 2021), nie ausgezahlt. Das ist der Politik-Skandal — nicht der CO2-Preis selbst.
EU-CBAM-Verbindung: Carbon Border Adjustment Mechanism seit 2026 schützt EU-Industrie vor Carbon Leakage (Verlagerung in Länder ohne CO2-Preis). Damit ist das klassische Wettbewerbsargument der Industrie ("CO2-Steuer treibt uns ins Ausland") strukturell adressiert.
Tierwohl-Abgabe basiert auf Vorarbeit der Borchert-Kommission (Bundesregierung 2020). Konzept ist politisch ausgearbeitet, aber nicht umgesetzt. EVIDENZ greift es auf.
Achse 6 — Negative Einkommensteuer mit Vollintegration (langfristiges Ziel)
Konkret — Vision: Alle staatlichen Geldleistungen an Privathaushalte werden über das Finanzamt abgewickelt — Bürgergeld + Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag + BAföG + Heizkostenzuschuss + Wohnberechtigungsschein.
Negative Einkommensteuer: Automatische Auszahlung, wenn Jahreseinkommen unter Existenzminimum. Kein Antrag, kein Bürokratie-Marathon, kein Stigma "Sozialfall". Familie mit 22.000 € Jahreseinkommen bekommt automatisch die Differenz zum Existenzminimum aufs Konto.
"Fallbeil-Effekt" weg: Heute verliert man bei Bürgergeld plötzlich alles, wenn man 1 € mehr verdient. Mit negativer Einkommensteuer: jeder verdiente Euro reduziert Auszahlung nur graduell. Arbeit lohnt sich immer. Friedman 1962, bipartisan unterstützt.
Realistischer Scope — was die Faktenprüfung gezeigt hat: - Keinem Land ist die wirklich vollständige Integration aller Leistungen gelungen. UK Universal Credit (seit 2013) ist am weitesten — integriert 6 Geldleistungen, aber nicht Steuersystem, Rente, Pflege, Krankenversicherung. - Drei harte Grenzen aus dem Sozialrecht: - Sachleistungen lassen sich nicht in Geld umrechnen (soziale Beratung, Eingliederungshilfe, Pflegehilfe) - Beitragsversicherungen haben eigene Logik (Rente, ALG I, Krankenversicherung) — gekoppelt an Beiträge, nicht an Bedürftigkeit - Föderalismus: Wohngeld ist Länder-/Kommunenkompetenz, Vollintegration wäre Verfassungsreform - Toeslagen-Warnung: Die Niederlande hatten am weitesten in Richtung Integration entwickelt — und genau dieses System hat 2019 mit dem Toeslagen-Skandal katastrophal versagt (KI-Diskriminierung, tausende Familien zerstört). Eng integrierte Systeme sind fragiler, wenn Algorithmen versagen. Direkte Verbindung zu Politikfeld 5 KI-Regulation (Achse 3b mit Honeypot-Audit): Vollintegration nur mit den dort beschlossenen Schutzmechanismen.
Realistischer Stufenplan: 1. Sofort umsetzbar (kurzfristig): Kindergrundsicherung als erster Schritt — Zusammenführung von Kindergeld + Kinderzuschlag + BAföG-Kinder + Kinderanteil SGB II. Entwurf 2023 ist in der Ampel gescheitert, sollte wiederaufgegriffen werden. 2. Mittelfristig (4-8 Jahre): Integration weiterer bundeszuständiger steuerfinanzierter Geldleistungen über Finanzamt. Negative Einkommensteuer-Mechanik für arbeitende Geringverdiener. 3. Langfristig (10-20 Jahre): Föderalismus-Reform mit den Ländern, um Wohngeld und weitere Länderkompetenzen einzubeziehen. Volle negative Einkommensteuer.
Mehrkosten geschätzt 10-15 Mrd €/Jahr netto (nach Bürokratie-Einsparungen, die nicht in den 20-30 Mrd Bruttoschätzungen enthalten sind — allein Bürgergeld-Verwaltung kostet ca. 5-6 Mrd €/Jahr).
Was die Faktenprüfung geändert hat: - Vollintegration als langfristige Vision formuliert (nicht kurzfristige Reform) — kein Land hat sie umgesetzt - Drei harte Grenzen (Sachleistungen, Beitragsversicherungen, Föderalismus) explizit benannt - Toeslagen-Skandal als Warnung und Verbindung zu KI-Position (Achse 3b) - Kindergrundsicherung als konkreter kurzfristiger erster Schritt aufgenommen - Stufenplan kurz/mittel/langfristig — vorher nur abstrakte Forderung
Verworfene Optionen
- Option 1 (Status quo): belastet §2, EVIDENZ-untypisch
- Option 2 (Flachsteuer/Kirchhof): regressiv, belastet §1 und §2 — passt nicht zur Brundtland-Linie
EVIDENZ fordert
- Vermögensteuer von 1 % oberhalb 1 Mio. € pro Person (Paare 2 Mio.), mit Ertragsvorbehalt und Exit-Tax.
- Erbschaftsteuer reformieren: Verschonungsregeln für große Betriebsvermögen schließen, Freibeträge real anheben und indexieren, progressiver statt flacher Satz.
- Einkommensteuertarif perzentilgebunden umbauen: unten und Mitte entlasten, Spitze anheben (45 % ab den oberen 10 %, bis 60 % ab den oberen 0,1 %), kalte Progression dauerhaft stoppen.
- Abgeltungsteuer in den Tarif integrieren, Grundfreibetrag aufs Existenzminimum (~15.000 €).
- CO₂-Preis auf 200 €/t bis 2030 mit pro-Kopf-Klimageld, dazu eine EU-weite Finanzmarktsteuer.
Mapping auf den EVIDENZ-Wertekanon
- §1 (Sorgepflicht, künftige Generationen, Ökosysteme): gestützt durch Achsen 2, 3, 5, 6
- §2 (Verteilung, Rawls): maximal gestützt — fast alle Achsen wirken progressiv
- §3 (Freiheit): belastet bei Achsen 1, 2, 3; neutral bei 4, 5; gestützt bei 6 (weniger Bürokratie)
- §4 (Tradition): belastet bei Achse 2 (Familienbetrieb-Vererbung); neutral sonst
- §5 (Wissenschaft + Faktentransparenz): gestützt — DIW, ifo, RWI, OECD, Piketty, Borchert als Belege
- §6 (Vorsicht gegen irreversible Risiken): differenziert wie in Schuldenbremse — Klima-Risiken (irreversibel, Achse 5) wiegen schwer, Markt-Risiken (reversibel, Achsen 3/4) leichter
- §7 (Demokratie als organisierter Konflikt mit Faktentransparenz): gestützt durch Klarstellung der Maßnahmen und Verteilungswirkungen
Bewusst akzeptierte Trade-offs
- §3-Eingriff bei Vermögen, Erbschaft, Spitzensteuer: starker Eingriff in Eigentumsfreiheit. Gerechtfertigt durch §3(iii) kumulativ: wissenschaftlicher Konsens (DIW, OECD, Piketty), Schutz Schwächerer und künftiger Generationen, transparentes Verfahren.
- Kapitalflucht-Restrisiko: Wegzugsbesteuerung adressiert es nur teilweise. Akzeptiert als Preis für §2-Konsequenz.
- Lange Reformphase bei Achse 6: Vollintegration ist 10-20-Jahres-Projekt. Akzeptiert als langfristiges Ziel, Kindergrundsicherung als kurzfristiger erster Schritt.
- Politische Isolierung: trifft alle etablierten Parteien (FDP: Vermögen + Spitzensteuer; SPD: Stiftungs-Verschärfung; Union: Erbschaft; alle: Vollverbot Verschonungsregeln). Bewusst akzeptiert als Glaubwürdigkeitssignal.
Bewusst nicht geteilte Wertannahmen aus alternativen Positionen
- Aus FDP-Liberalismus: "Steuersenkungen für alle" — nicht geteilt; belastet §2.
- Aus Linke-Position: "Vermögensteuer 2 % oder mehr" — nicht geteilt; verfassungsrechtlich riskant (Substanzbesteuerung), Kapitalflucht-Risiko zu hoch.
- Aus SPD-Mainstream: "Verschonungsregeln nur reduzieren, nicht abschaffen" — nicht geteilt; empirische Evidenz für Mittelstandssterben fehlt.
- Aus US-konservativer Steuerpolitik: "Erbschaftsteuer nur ab 12 Mio € Freibetrag" — nicht geteilt; würde 99 % der relevanten Vererbungen unbesteuert lassen, §2 belastet.
Konfidenz und Verifikationspfad
Konfidenz pro Achse: - Achse 1 (Vermögensteuer): mittel-hoch — DIW-Studien als solide Basis, Verwaltungsumsetzung muss konkret ausgearbeitet werden - Achse 2 (Erbschaftsteuer): hoch — Empirie gegen Mittelstandssterben-Argument eindeutig, internationale Vergleichsdaten reichhaltig - Achse 3 (Spitzensteuer): hoch — internationale Empirie eindeutig, mathematische Wirkung klar - Achse 4 (EU-Finanzmarktsteuer): mittel — FR-Wirksamkeit nachgewiesen, EU-Durchsetzung politisch unsicher - Achse 5 (CO2/Klimageld): hoch — Schweden-Empirie eindeutig, Klimageld-Mechanik gut verstanden - Achse 6 (Negative ESt Vollintegration): niedrig-mittel — Vision ohne 1:1-Vorbild, drei harte Grenzen, lange Umsetzungsphase
Verifikationspfad (vor Wahlkampf-Einsatz zu klären): - Konkrete DIW/ifo/RWI-Studienzitate gegen Tier-1-Quellen verifizieren — Mistral hat plausible Aktenzeichen genannt (z. B. DIW Wochenbericht 11/2019, ifo Studie 87/2017), die nicht alle im RAG belegt sind - BVerfG-Belastbarkeit der konkreten Vermögensteuer-Konstruktion durch Verfassungsrechtler prüfen lassen - Klimageld-Auszahlungsmechanik (Pro-Kopf-Konto vs. Steuererstattung) durch Sozialrechtler prüfen - Vollintegrations-Stufenplan mit Sozialrechtsforschung abstimmen
Quellen
- BVerfG 22.06.1995, 2 BvL 37/91 (Vermögensteuer)
- BVerfG 17.12.2014, 1 BvL 21/12 (Erbschaftsteuer, Verschonungsregeln teilweise verfassungswidrig)
- DIW Wochenbericht 4/2016 Bach/Thiemann (Erbschaftsteuer + Unternehmensnachfolge)
- DIW Wochenbericht 11/2019, 45/2020, Discussion Paper 2021 (Vermögensteuer-Aufkommensschätzungen)
- DIW 2021 (Schenkungs-Umgehung), ZEW 2020 (Stiftungs-Verlagerung), ifo 2022 (Wegzug)
- ifo Studie 87/2017, Schnelldienst 12/2020 (Familienunternehmen + Erbschaftsteuer)
- RWI Discussion Paper 154/2015 (Erbschaftsteuer + Unternehmensdynamik)
- Bundesrechnungshof 2018 (Bewertungsaufwand Betriebsvermögen)
- Banque de France 2014, EU-Kommission 2017, ESMA 2021 (FR-Finanzmarktsteuer-Wirksamkeit)
- ERK Zweijahresgutachten 2024 (Verteilungswirkungen CO2-Politik, RZ 184)
- Borchert-Kommission BMEL 2020 (Tierwohl-Abgabe)
- Schweden CO2-Preis seit 1991 (Vergleichsfall)
- AP7 Schweden (Renten-Fonds-Vergleichsfall)
- UK Universal Credit (Vollintegration-Vergleichsfall, teilweise)
- Kindergrundsicherung-Entwurf 2023 (gescheiterter erster Integrationsschritt)
- USA Estate Tax / Private Foundations (Anti-Umgehungs-Vergleichsfall)
- Frankreich-ISF 1989-2017, Exit Tax (Kapitalflucht-Empirie)
- GG Art. 3, Art. 14 II (Eigentumsbindung)
- § 32a EStG (Grundfreibetrag-Inflationsanpassung als Modell)