2026-07-13 · EVIDENZ-Position · Steuersystem

Gleiches Einkommen, gleiche Steuer — die synthetische Einkommensteuer und wie sich ihre Schwäche lösen lässt

Gleiches Einkommen, gleiche Steuer — die synthetische Einkommensteuer und wie sich ihre Schwäche lösen lässt
Bild: KI-generiert

Das Wichtigste in drei Sätzen

Wir haben drei Reformwege gegeneinander gestellt und uns entschieden: für die synthetische Einkommensteuer — alle Einkünfte gleich und progressiv besteuert, egal ob aus Arbeit, Kapital oder Miete. Sie ist die fairste Antwort auf die Kapital-Arbeit-Schieflage. EVIDENZ fordert deshalb: Abgeltungsteuer abschaffen.

Worum es geht

In der Analyse der drei Reformwege stand am Ende eine Wertfrage: ein gerechteres und einfacheres System mit einem bewussten Abstrich — oder ein spürbar faireres, das aber komplex bleibt? EVIDENZ hat sich entschieden: für die synthetische Einkommensteuer. Der Preis dieser Wahl ist die Wettbewerbsfähigkeit — und genau darüber reden wir hier offen, statt sie schönzurechnen.

Die Faktenlage

Was die Evidenz zeigt

Heute hängt die Steuerlast davon ab, woher das Geld kommt. Arbeitseinkommen trägt bis zu 45 % Einkommensteuer plus Sozialabgaben — zusammen rund 48 % Abgabenlast (OECD). Kapitalerträge werden dagegen pauschal mit 25 % abgegolten, ohne Progression. Zwei Menschen mit gleichem Einkommen zahlen ungleich viel.

Die synthetische Einkommensteuer beendet das. Ihr Grundsatz ist denkbar einfach:

Alle Einkunftsarten — Arbeit, Kapital, Miete, realisierte Veräußerungsgewinne — fließen in einen progressiven Tarif. Kein Sondersatz mehr für Kapital.

Konkret heißt das: Die pauschale Abgeltungsteuer entfällt, Kapitalerträge kommen in die normale Progression; die Körperschaftsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet (damit Unternehmensgewinne nicht doppelt belastet werden — ein Verfahren, das Deutschland bis 2001 schon einmal hatte). Der Anreiz, Arbeitseinkommen als Kapitaleinkommen zu „tarnen“, verschwindet, weil es steuerlich keinen Unterschied mehr macht. Das ist die stärkste Antwort auf die Zwei-Klassen-Schieflage im Steuerrecht — und zugleich das wirksamste Mittel gegen das größte Schlupfloch.

Was die Evidenz nicht zeigt

Die synthetische Einkommensteuer hat einen echten, ernsten Nachteil: die Wettbewerbsfähigkeit. Hohe Grenzsteuersätze auf Kapital treffen einen mobilen Faktor. Drei Risiken sind real:

  1. Kapital- und Personenabwanderung — Vermögende und Unternehmen könnten Sitz oder Wohnsitz verlagern.
  2. Bewertungs- und Liquiditätsprobleme — wer Anteile oder Immobilien hält, deren Wert nur auf dem Papier steigt, hätte keine liquiden Mittel, um darauf laufend Steuern zu zahlen.
  3. Erfassungsaufwand — alle Einkünfte müssen sauber erfasst werden.

Wer diese Punkte ignoriert, verkauft eine Illusion. Deshalb gehört zu jedem Problem eine Lösung.

Die Lösungen — Punkt für Punkt. Gegen Abwanderung: den Wegzug konsequent besteuern statt ihn zu belohnen. Naheliegend wäre, es wie die USA zu machen und Staatsbürger unabhängig vom Wohnort zu besteuern (Staatsbürgerprinzip). Für Deutschland scheitert der volle US-Weg aber an zwei Dingen: an der EU-Freizügigkeit (der Europäische Gerichtshof begrenzt schon heute, wie hart man Wegziehende besteuern darf) und an der fehlenden Durchsetzungsmacht — die USA erzwingen die weltweite Erfassung nur über die Dollar-Dominanz (FATCA), und selbst dort weichen die Vermögendsten durch Ausbürgerung aus. Der gangbare Weg ist gezielter und EU-fest, und Deutschland hat die Werkzeuge bereits:

  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Wer geht, kann seine hier aufgebauten stillen Reserven nicht steuerfrei mitnehmen — sie werden beim Wegzug besteuert.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Wer in ein Niedrigsteuerland zieht, bleibt schon heute bis zu zehn Jahre für seine deutschen Einkünfte steuerpflichtig.

EVIDENZ will beide Instrumente schärfen — längere Nachlauffristen, weniger Ausnahmen, konsequenteren Vollzug — und sie international flankieren: Die globale Mindeststeuer (OECD-Säule 2, 15 %, seit 2024 EU-weit in Kraft) nimmt dem Steuerwettlauf nach unten die Schärfe; die EU-Koordinierung der Kapitalbesteuerung macht Fairness gemeinsam durchsetzbar. Denn eine Steuer, der man einfach ausweicht, ist am Ende keine.

Gegen Bewertungs- und Liquiditätsprobleme: das Realisationsprinzip. Besteuert wird erst, wenn ein Gewinn tatsächlich realisiert wird — also beim Verkauf —, nicht auf bloße Wertsteigerungen auf dem Papier. Ein Familienbetrieb oder eine selbstgenutzte Immobilie wird nicht laufend besteuert, nur weil ihr Marktwert steigt. Das vermeidet die Substanzbesteuerung, die Vermögensteuern so umstritten macht.

Gegen den Erfassungsaufwand: Vereinfachung durch Wegfall der Sonderregeln. Klingt paradox, ist aber so: Wenn die Abgeltungsteuer und die vielen Sonderregeln entfallen, wird das System netto einfacher, nicht komplexer — es gibt nur noch einen Tarif statt paralleler Systeme. Banken melden Kapitalerträge ohnehin schon automatisch; in Verbindung mit einer vorausgefüllten Steuererklärung trägt der Staat die Erfassungslast, nicht die Bürgerin.

Gegen Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen: die Körperschaftsteuer-Anrechnung. Damit ein Gewinn nicht erst bei der Firma und dann noch einmal beim Anteilseigner voll besteuert wird, wird die gezahlte Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. So bleibt die Belastung insgesamt fair — und der Standort attraktiv genug.

Und ein Maßhalten beim Tarif: Ziel ist die Gleichbehandlung, nicht der maximale Satz. Ein hoher Grundfreibetrag und moderate, nicht konfiskatorische Spitzensätze sorgen dafür, dass die Reform Gerechtigkeit schafft, ohne Leistung zu bestrafen. Ein Übergang mit Bestandsschutz verhindert Brüche für bestehende Anlagen.

Die EVIDENZ-Position

EVIDENZ trifft hier eine bewusste Abwägung: Gleichbehandlung nach Leistungsfähigkeit wiegt schwerer als die maximale Standort­optimierung. Wir behaupten nicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit kein Preis wäre — sie ist einer. Aber ein Preis, den man mit den genannten Instrumenten klein halten kann, während der Gewinn — ein Steuersystem, in dem die Herkunft des Einkommens keine Rolle mehr spielt — grundsätzlich ist. Wer die Standort­wirkung höher gewichtet, käme zur dualen Einkommensteuer; diese Wertentscheidung legen wir offen.

Diese Linie fügt sich in das bestehende EVIDENZ-Steuerkonzept ein: Integration der Abgeltungsteuer in die Progression, Reform der Erbschaftsteuer weg von den Verschonungsregeln, ökologisch-soziale Lastverschiebung. Die synthetische Einkommensteuer ist der Ordnungsrahmen, der diese Bausteine zu einem konsistenten Ganzen macht.

EVIDENZ fordert

  • Abgeltungsteuer abschaffen — Kapitalerträge laufen in den progressiven Tarif, statt pauschal mit 25 % privilegiert zu sein.
  • Den Wettbewerbsnachteil gezielt abfedern (Thesaurierung, Missbrauchsschranken) — nicht durch einen Sonderrabatt fürs Kapital.
  • Ein Ordnungsrahmen statt Flickwerk — konsistent zum EVIDENZ-Steuerkonzept, nicht als Einzelmaßnahme.

Leserfassung. Quellen und Verfahren: Wie wir arbeiten.

Kommentare

Lade Kommentare …